DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Prüfung der Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme eines Unternehmens an einem AMS-Begutachtungsverfahren sind:

  • Mitgliedschaft beim zuständigen UV-Träger, bei mehreren UV-Trägern Absprache der betroffenen UV-Träger untereinander (s. Anlage 7)

  • Schriftliche Willenserklärung zur Einführung oder Optimierung eines AMS durch die Unternehmensleitung sowie die Selbstverpflichtung, ein wirksames AMS zu betreiben und hierfür die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen

  • Benennung einer Person, die die Einführung und Optimierung eines AMS koordiniert

  • Klärung des räumlichen und sachlichen Geltungsbereichs der Begutachtung zwischen Unternehmen und UV-Träger

  • Klärung eventuell zusätzlicher Begutachtungsinhalte (z. B. DIN ISO 45001, BGM)

  • Zustimmung der Betriebsvertretung, um bestehende Mitbestimmungsrechte zu wahren

  • Abschluss einer Vereinbarung mit dem begutachtenden UV-Träger über die Durchführung der Begutachtung (Muster einer Vereinbarung siehe Anlage 3) auch im Rahmen einer Wiederholungsbegutachtung

Das Unternehmen ist darauf hinzuweisen, dass die Beschäftigten in geeigneter Weise zu beteiligen sind.