DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Beratung

  • Grundberatung: In einer Grundberatung wird das Unternehmen über die Vorteile, den Aufbau und die Struktur eines AMS informiert. Dabei werden die unterschiedlichen Konzepte für AMS dargestellt, die Vorteile einer systematischen Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dargelegt, Angebote zu AMS vermittelt und gegebenenfalls weitere Schritte veranlasst. Der UV-Träger legt fest, wer die Grundberatung zu AMS durchführt.

  • AMS-Beratung: Darüber hinaus kann in einer projektbegleitenden Beratung durch fachlich besonders qualifizierte AMS-Berater bzw. -Beraterinnen (siehe Anlage 1) das Unternehmen mit dem Ziel unterstützt werden, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit systematisch in die betrieblichen Abläufe zu integrieren und dabei Anstöße zur Gestaltung einer Präventionskultur zu geben. Diese Beratung wird auf der Basis des Nationalen Leitfadens (NLF) bzw. der Handlungshilfen der UV-Träger durchgeführt.

Der UV-Träger regelt hierzu intern

  • das Verfahren und die Inhalte der AMS-Beratung (zumindest bestehend aus Bestandsaufnahme des AMS, Nennung von Optimierungspotenzialen und konkreten Verbesserungsvorschlägen sowie Unterstützung des Unternehmens bei der Umsetzung),

  • das Vorhalten von kompetentem und qualifiziertem Personal für die AMS-Beratungen (Anlage 1),

  • die Führung von aktuellen Nachweisen über die einschlägigen Qualifikationen, Schulungen, berufliche Erfahrung der AMS-Berater bzw. -Beraterinnen sowie über die regelmäßig erfolgte Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch zur AMS-Beratung und

  • die Vertraulichkeit der beim Beratungsverfahren gewonnenen betrieblichen Informationen nach innen und außen (siehe Abschnitt 4.1).