DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Anlage 6 - Bescheinigung (Muster)

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Die vom UV-Träger ausgestellte Bescheinigung zur Wirksamkeitsprüfung von AMS weist folgende Elemente auf (siehe Muster):

  • Oberer Teil der Bescheinigung: DGUV-Farbe blau

  • AMS-Logo (geschützte Wort-Bildmarke) im Kopf der Urkunde:

    oben links: Ablaufjahr der Bescheinigung (weiß)

    oben rechts: 1/4-Kreis (flächig weiß), "Sicher mit System" oder AMS-Zeichen UV-Träger unten links: BG-Logo bzw. UK-Logo

    unten rechts: BG-geprüft oder UK-geprüft (Schrift weiß)

  • Text (siehe Muster, Schrift "Arial" oder DGUV-Schrift):

    • Benennung des Unternehmens oder der Unternehmenseinheit (Geltungsbereich)

    • Bezugsdokument des UV-Trägers (NLF oder Handlungshilfe zum NLF)

    • Bezug auf diesen DGUV Grundsatz für Arbeitsschutzmanagementsysteme

    • Gültigkeitsdauer

    • Unterschrift Leiter der Präventionsabteilung (mit Ausstellungsdatum)

    • Unterschrift des Begutachters oder des Leiters der Begutachtungsstelle

    • Registriernummer

    • Abbildung des Bundesadlers

  • Im Text werden insbesondere die in diesem DGUV Grundsatz festgelegten Begriffe, wie "Begutachtung" oder "Bescheinigung" verwendet.

Bescheinigung englisch (Muster)

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