DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Anlage 3 - Vereinbarung (Muster)

Vereinbarung für das Begutachtungsverfahren von Arbeitsschutzmanagementsystemen durch UV-Träger

Zwischen dem Unternehmen

und der ________________________________________________ (UV-Träger, Adresse)

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

Das Unternehmen nimmt an dem Verfahren zur Begutachtung seines Arbeitsschutzmanagementsystems durch den UV-Träger nach Maßgabe dieser Vereinbarung teil.

Auftragsumfang

Die Begutachtung des Arbeitsschutzmanagementsystems erfolgt gemäß (den Bedingungen  1)) des ... UV-Trägers (erstellt am ____________________) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Zu begutachtender Bereich (Geltungsbereich)

Die Vereinbarung bezieht sich auf das oben genannte Gesamtunternehmen/auf die Standorte

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

Begutachtungsgrundlagen

Als Grundlage für die Begutachtung gelten

...(die Anforderungen  2)) des ... UV-Trägers (erstellt am ____________________) mit denen der DGUV Grundsatz 311-002 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme" branchenspezifisch konkretisiert wird.

ODER

der DGUV Grundsatz 311-002 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme" ergänzt durch die branchenspezifischen Anforderungen des ... UV-Trägers (siehe ggf. Anlage). OPTIONAL:

ergänzt durch ______________________________ (z. B. DIN ISO 45001, BGM)

Sofern sich während des Zeitraumes der Begutachtung die Anforderungen ändern, gilt die geänderte Fassung. Sie wird dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben.

Pflichten des Unternehmers

Der Unternehmer erkennt die vereinbarten Anforderungen des UV-Trägers (Anlage), insbesondere alle dort niedergelegten Unternehmerpflichten ausdrücklich an.

Diese Anerkennung gilt für die gesamte Gültigkeitsdauer der vergebenen Bescheinigung einschließlich eventueller Verlängerungszeiträume. Darüber hinaus erklärt sich der Unternehmer dazu bereit, alle für die Begutachtung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren verpflichtet sich der Unternehmer für die gesamte Gültigkeitsdauer, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für sein Unternehmen zum unverzichtbaren Unternehmensziel zu erklären.

Nach erfolgreicher Begutachtung eintretende Veränderungen im Unternehmen, die eine positive Begutachtung ausschließen können, sind vom Unternehmen unverzüglich gegenüber dem UV-Träger anzuzeigen. Diese können zum vorzeitigen Erlöschen der Bescheinigung führen. In Zweifelsfällen hat das Unternehmen eine Rücksprache mit dem UV-Träger vorzunehmen.

Gebühren

Für Tätigkeiten des UV-Trägers im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Gebühren erhoben. Dies gilt auch für Wiederholungsbegutachtungen und Nachbegutachtungen.

Bescheinigung und Logo

Die nach erfolgreicher Begutachtung ausgestellte Bescheinigung hat eine Laufzeit von drei Jahren nach Abschluss der Begutachtung, sofern die dafür vereinbarten Anforderungen weiterhin erfüllt werden. Wiederholungsbegutachtungen zur Erneuerung der Bescheinigung sind möglich.

Die zugehörige markenrechtlich geschützte Wort-Bildmarke (Logo) kann durch das Unternehmen im Interesse von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit genutzt werden. Das Logo darf nur für den Geltungsbereich der Bescheinigung verwendet werden. Der Missbrauch der Bescheinigung oder des Logos kann zu deren Entzug führen.

Bei Ablauf der Gültigkeit erlischt die Bescheinigung und darf - ebenso wie das Logo - nicht mehr verwendet werden.

Vereinbarungsbestandteile

Bestandteile dieser Vereinbarung sind

  1. a)

    der Antrag des Unternehmers vom

  2. b)

    die Bedingungen und Anforderungen des UV-Trägers in der zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden Fassung (erstellt am , Anlage).

Es wird folgender Begutachtungstermin/-zeitraum

vereinbart: __________________________

Sonstiges

Sollte es innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss dieser Vereinbarung zu keiner Begutachtung kommen, so wird die Vereinbarung unwirksam. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, ungültig oder unwirksam werden, bleibt der übrige Vereinbarungsinhalt davon unberührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße andere Bestimmung zu ersetzen.

Der UV-Träger führt eine Referenzliste (Positivliste), in die das erfolgreich begutachtete Unternehmen aufgenommen wird. Die Referenzliste enthält folgende Angaben: Nummer und Ablauf der Gültigkeit der Bescheinigung, Name und Anschrift des Unternehmens und Geltungsbereich der Bescheinigung. Die Referenzliste wird grundsätzlich veröffentlicht.

Der Aufnahme seiner Daten in die Referenzliste und damit der Veröffentlichung kann das Unternehmen zustimmen.

Einverständniserklärung (bei Zustimmung bitte ankreuzen) Hiermit erklären wir uns mit der Aufnahme der oben genannten Daten in die Referenzliste und damit mit deren Veröffentlichung einverstanden.

Diese Einverständniserklärung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der Hauptverwaltung des ... UV-Trägers.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist _______________________________________________.

Weitere Vereinbarungen

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

________________________________________________
(Ort)den(Ort)den
________________________________________________
(Stempel und Unterschrift Unternehmer)(Stempel und Unterschrift UV-Träger)

z. B. Grundsatz für die Begutachtung von AMS des UV-Trägers

z. B. Handlungshilfe des UV-Trägers