DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Anlage 2 - Einfacher Selbstcheck

Dieser einfache Selbstcheck eignet sich insbesondere für kleine Unternehmen. Er kann im Vorfeld einer AMS-Beratung oder AMS-Begutachtung eingesetzt werden (siehe Abschnitt 3.4).

Mit nachfolgenden Fragestellungen kann das Unternehmen einschätzen, inwieweit Optimierungsbedarf bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besteht.

Politik

  • Gibt es klare Aussagen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, an denen sich das Unternehmen orientiert (Sicherheits- und Gesundheitspolitik)?

  • Sind konkrete Ziele im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gesetzt?

Organisation

  • Ist die bestehende Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für die Unternehmensart und -größe angemessen?

  • Sind die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der betrieblichen Funktionsträger klar beschrieben?

  • Sind die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten informiert? Werden die Beschäftigten bzw. ihre Vertreter in Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eingebunden?

  • Erfolgt eine regelmäßige Schulung bzw. Unterweisung der Beschäftigten und Führungskräfte?

  • Wurde festgelegt, welche betrieblichen Dokumente und Aufzeichnungen geführt werden? Wie werden sie gelenkt?

Planung und Umsetzung

  • Gibt es einen Prozess zur Umsetzung neuer gesetzlicher Vorschriften?

  • Ist geregelt, wann und wie alle relevanten Gefährdungen im Betrieb beurteilt werden?

  • Wird die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in alle betrieblichen Abläufe und Prozesse (z. B. Planung, Einkauf, Schulung, Personal) eingebunden?

  • Sind Regelungen für Betriebsstörungen und Notfälle getroffen?

Messung und Bewertung

  • Finden regelmäßige Sicherheitskontrollen, Begehungen und Prüfungen statt?

  • Werden systematische Unfalluntersuchungen durchgeführt?

  • Wird systematisch überprüft, z. B. durch interne Audits, ob die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ausreichend organisiert ist?

  • Werden regelmäßig die Ergebnisse des Unternehmens bezüglich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit durch die Unternehmensleitung bewertet und werden Verbesserungen angestoßen?

Verbesserungsmaßnahmen

  • Ist geregelt, wie Erkenntnisse aus dem Betrieb zur kontinuierlichen Verbesserung (KVP) genutzt werden?

  • Sind die Ergebnisse der Messung und Bewertung Anlass zu kontinuierlicher Verbesserung?

Wenn Unsicherheiten bei der Beantwortung dieser Fragen auftreten, besteht Optimierungsbedarf. Bei festgestelltem Optimierungsbedarf, aber auch wenn die Organisation der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit detailliert überprüft werden soll oder wenn vertiefender Informationsbedarf besteht, sollten Arbeitshilfen, Checklisten oder Handlungshilfen der UV-Träger herangezogen werden. Auf Basis dieser Hilfestellungen wird es dem Unternehmen erleichtert, einen individuellen Maßnahmenplan zur systematischen Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erstellen.