DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 4.7 - 4.7 Externe Überwachung

Zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität bei der Anwendung dieses Verfahrensgrundsatzes und um ein einheitliches Vorgehen der UV-Träger bei Begutachtungen zu erreichen erfolgt eine externe Auditierung.

Dazu werden spätestens alle drei Jahre die Begutachtungsstellen der UV-Träger durch gegenseitige Cross-Audits überprüft. Federführend für das Cross-Audit-Verfahren ist das zuständige Sachgebiet im Fachbereich Organisation von Sicherheit und Gesundheit der DGUV. Die Cross-Audits werden nach den folgenden Grundsätzen durchgeführt:

  • Grundlage der Cross-Audits sind die Anforderungen aus diesem Verfahrensgrundsatz.

  • Die Cross-Audits werden gegenseitig kostenfrei durchgeführt.

  • Anlass für ein Cross-Audit ist ein entsprechender Antrag durch den UV-Träger.

  • Die Ergebnisse der Cross-Audits werden vertraulich behandelt. Informationen aus dem Cross-Audit werden ausschließlich an den Auftraggeber weitergegeben.

  • Die Liste der durchgeführten Cross-Audits ist öffentlich zugänglich.

Details regelt das zuständige Sachgebiet.

Durchgeführt werden die Cross-Audits durch wechselnde Auditorinnen oder Auditoren aus dem Pool der Cross-Auditorinnen und -Auditoren. Der UV-Träger benennt eine Person für diesen Pool, vorzugsweise die Leiterin oder den Leiter der Begutachtungsstelle. Diese Person hat die Qualifikation für AMS-Begutachtungen nach Anlage 1 und führt seit mindestens zwei Jahren AMS-Begutachtungen selbständig durch oder leitet diese. Die Cross-Auditorinnen und -Auditoren nehmen an einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch teil.