DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Interne Überwachung

Zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der Begutachtungen durch den UV-Träger erfolgt eine interne Überwachung.

Dazu werden mindestens einmal pro Jahr die internen Verfahren zur Begutachtung überprüft. Die Überprüfung umfasst mindestens:

  • Zusammenfassung der Begutachtungsergebnisse

  • Einsätze der AMS-Begutachtenden

  • Nachweis der Qualifikation und Weiterbildung der AMS-Begutachtenden

  • Verwendete Begutachtungsgrundlagen

  • Übereinstimmung der Begutachtungen mit den Begutachtungsgrundlagen

  • Ergebnisse von internen Überprüfungen, wie der vorliegende Grundsatz umgesetzt wird

  • Umgang mit Beschwerden

Das Ergebnis der Überprüfung wird der Leitung der Präventionsabteilung des UV-Trägers zur Kenntnis gegeben.