Abschnitt 4.2 - 4.2 Interner Prozess-Ablauf
Der UV-Träger muss Verfahren zur Umsetzung der in diesem Grundsatz beschriebenen Regelungen erstellen und schriftlich dokumentieren. Zu folgenden Punkten sind nähere Ausführungen zu treffen und festzulegen:
Prüfen von Anfragen des Unternehmens
Bestätigung der Anfrage mit Information über das weitere Vorgehen (z. B. Liste der Anforderungen, Grundsatz, Handlungshilfe)
Abschluss einer Vereinbarung mit dem Unternehmen
die personelle Trennung von AMS-Beratung und -Begutachtung
Abstimmung des Ablaufes der Begutachtung (siehe Abschnitt 3)
Terminüberwachung des Verfahrens
Kriterien zur Erteilung der Bescheinigung
Angaben darüber, wie ein Logo über das erfolgreich abgeschlossene Begutachtungsverfahren zu betrieblichen Zwecken bereitgestellt wird und verwendet werden darf
Kriterien für die Aberkennung von Bescheinigungen (z. B. bei Missbrauch der Bescheinigung, bei erheblichen negativen Veränderungen der Leistung bei Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, beim Erlöschen des Unternehmens)
Interne Überwachung des Begutachtungsverfahrens
Umgang mit Daten zum Begutachtungsverfahren
Ein System zur Lenkung und Pflege der hierfür erforderlichen Dokumente (z. B. Checklisten, Musterschreiben, Form der Berichte und Bescheinigungen) wird angewendet.