DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Interner Prozess-Ablauf

Der UV-Träger muss Verfahren zur Umsetzung der in diesem Grundsatz beschriebenen Regelungen erstellen und schriftlich dokumentieren. Zu folgenden Punkten sind nähere Ausführungen zu treffen und festzulegen:

  • Prüfen von Anfragen des Unternehmens

  • Bestätigung der Anfrage mit Information über das weitere Vorgehen (z. B. Liste der Anforderungen, Grundsatz, Handlungshilfe)

  • Abschluss einer Vereinbarung mit dem Unternehmen

  • die personelle Trennung von AMS-Beratung und -Begutachtung

  • Abstimmung des Ablaufes der Begutachtung (siehe Abschnitt 3)

  • Terminüberwachung des Verfahrens

  • Kriterien zur Erteilung der Bescheinigung

  • Angaben darüber, wie ein Logo über das erfolgreich abgeschlossene Begutachtungsverfahren zu betrieblichen Zwecken bereitgestellt wird und verwendet werden darf

  • Kriterien für die Aberkennung von Bescheinigungen (z. B. bei Missbrauch der Bescheinigung, bei erheblichen negativen Veränderungen der Leistung bei Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, beim Erlöschen des Unternehmens)

  • Interne Überwachung des Begutachtungsverfahrens

  • Umgang mit Daten zum Begutachtungsverfahren

Ein System zur Lenkung und Pflege der hierfür erforderlichen Dokumente (z. B. Checklisten, Musterschreiben, Form der Berichte und Bescheinigungen) wird angewendet.