DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Bericht über die Begutachtung

Das Unternehmen erhält einen Bericht über die Begutachtung. Dieser enthält folgende Angaben:

  • Termin der Begutachtung und genaue Angaben zum Unternehmen

  • Beteiligte Personen

  • Hinweis, dass die Begutachtung nach diesen Rahmenbedingungen durchgeführt wurde

  • Angabe der Referenzdokumente (Handlungshilfe der UV-Träger, Nationaler Leitfaden) anhand derer die Begutachtung durchgeführt wurde

  • Positive Feststellungen

  • Feststellungen von Abweichungen, die einer Bescheinigung ggf. noch entgegenstehen

  • Fähigkeit zur Erfüllung der unternehmensbezogenen Zielsetzungen, insbesondere der Funktionsfähigkeit der kontinuierlichen Verbesserungsprozesse

  • Abschließende Beurteilung mit Angabe von Verbesserungsvorschlägen bzw. Empfehlungen

  • Abgestimmte Termine für die Korrektur der festgestellten Abweichungen

  • Hinweis auf den Fokus der Wiederholungsbegutachtung (siehe 3.11)

Der Bericht wird von der Begutachterin oder dem Begutachter bzw. von der Leitung des Begutachtungsteams unterzeichnet.