DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung
(DGUV Grundsatz 311-002)

Grundsatz

ccc_3446_as_3.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe April 2022

Änderungshinweise zur letzten Ausgabe 2015:

  • Integration der Norm DIN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" als optionale "Mit-Begutachtung"

  • Berücksichtigung aktueller Anforderungen des Datenschutzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung

  • Aufnahme der etablierten externen Überwachung der AMS Begutachtungsstellen mittels Cross-Audits

  • Berücksichtigung der Inhalte der DGUV-Seminare für die Qualifizierung von Personen, die AMS-Beratungen und -Begutachtungen durchführen

  • Konkretisierung der Stichprobenregelung zur Begutachtung von Unternehmen mit mehreren Standorten

  • Beschreibung der Abstimmung zwischen UV-Trägern für die Begutachtung eines AMS, dessen Geltungsbereich Mitgliedsbetriebe mehrerer UV-Träger umfasst

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Anwendungsbereich1
Angebote der UV-Träger zur Einführung von AMS2
Handlungshilfen2.1
Beratung2.2
Qualifizierung2.3
Verfahren zur Begutachtung3
Anfrage/Antrag3.1
Prüfung der Voraussetzungen3.2
Prüfung der Bestandsaufnahme bzw. des Selbstchecks3.3
Begutachter/Begutachtungsteam3.4
Vor-Begutachtung (Stufe-1-Begutachtung)3.5
Vorbereitung der Begutachtung im Unternehmen3.6
Begutachtung im Unternehmen (Stufe-2-Begutachtung)3.7
Bericht über die Begutachtung3.8
Bescheinigung3.9
Folgemaßnahmen nach der Bescheinigung3.10
Wiederholungsbegutachtung3.11
Kriterien für die Begutachtungsstelle4
Vertraulichkeit und Datenschutz4.1
Interner Prozess-Ablauf4.2
Dokumentation der Begutachtung4.3
Referenzliste der Begutachtungen (Positivliste)4.4
Begutachtende Personen4.5
Interne Überwachung4.6
Externe Überwachung4.7
Schiedsstelle4.8
Kompetenzen der Personen, die AMS-Beratungen und -Begutachtungen durchführenAnlage 1
Einfacher SelbstcheckAnlage 2
Vereinbarung (Muster)Anlage 3
StichprobenregelungAnlage 4
MindestanforderungenAnlage 5
Bescheinigung (Muster)Anlage 6
Begutachtung eines AMS, das Mitgliedsbetriebe mehrerer UV-Träger umfasstAnlage 7

Vorwort

Dieser DGUV-Grundsatz (im Folgenden kurz "Grundsatz") wurde im Fachbereich "Organisation von Sicherheit und Gesundheit" (FB ORG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet. Er stellt das Ergebnis mehrerer Projekte zusammenfassend dar. Im FB ORG arbeiten neben Präventionsfachleuten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (UV-Träger) u. a. Vertreter der DGUV, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Länder sowie der Sozialpartner.

Auf Basis dieses Grundsatzes unterstützen die UV-Träger die Unternehmen bei Aufbau und Verbesserung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) und bieten den Unternehmen eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit ihres AMS an. Zur Überprüfung der Wirksamkeit von AMS führen die UV-Träger Begutachtungen nach diesem Grundsatz durch. Die UV-Träger können in ihrem Zuständigkeitsbereich eine weitere Konkretisierung dieses Grundsatzes vornehmen.

Der in diesem Grundsatz verwendete Begriff AMS ist gleichzusetzen mit dem Begriff Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Bereits der Nationale Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF) führt dazu folgendes aus:

"Um die Ziele der Organisation auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Bewusstsein der Beschäftigten zu verankern und die Beachtung dieser Ziele beim Handeln der Beschäftigten einschließlich der Führungskräfte zu gewährleisten, sollte die Organisation Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen, die den Arbeitsschutz ergänzen. Diese Maßnahmen sollten die Beschäftigten motivieren, Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten und sich gesundheits- und sicherheitsbewusst zu verhalten."

Auch die Norm DIN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" beschreibt Prävention im Sinne des Arbeitsschutzes als einen ganzheitlichen Ansatz, der die Kombination von Verhältnis- und Verhaltensprävention umfasst.

Der moderne Arbeitsschutz versteht sich als Dach für systematisch geplante, umgesetzte und gesteuerte Maßnahmen zur Gewährleistung bzw. Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Dies beinhaltet auch, die Präventionskultur im Unternehmen zu fördern. Arbeitsschutzmanagement sollte daher als Querschnittsaufgabe in die Präventionsarbeit der UV-Träger integriert sein.

In der vorliegenden Fassung des Grundsatzes wird dem Rechnung getragen.

Dieser Grundsatz beschreibt, wie bei der Beratung und Begutachtung von AMS im Sinn eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vorzugehen ist. Er behandelt sowohl den eigentlichen Beratungs- und Begutachtungsprozess als auch die Anforderungen, die an die AMS-Beraterinnen und -Berater, an die AMS-Begutachter und -Begutachterinnen sowie an den UV-Träger gestellt werden. Der UV-Träger legt zur Qualitätssicherung der Beratungen und Begutachtungen zu AMS interne Regelungen fest, die durch das zuständige Sachgebiet der DGUV extern begutachtet werden. Dadurch ist die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens gesichert sowie ein einheitliches Vorgehen der UV-Träger gewährleistet.

Unternehmen sollen bei der Einführung, Anwendung und Verbesserung eines AMS unterstützt werden. Damit soll folgendes erreicht werden:

  • Die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens wird bewertet und hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit optimiert.

  • Die Kompetenz der Führungskräfte für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wird erhöht.

  • Die Arbeitsbedingungen werden so gestaltet, dass die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erhalten und verbessert wird.

  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen werden unterstützt.

  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit werden in die betrieblichen Abläufe integriert, als Gestaltungsprozess systematisch betrieben und kontinuierlich verbessert.

  • Die Präventionskultur im Unternehmen wird gefördert mit dem Ziel einer pro-aktiven Haltung sowie sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhaltens.

  • Kosten und Fehlzeiten durch Betriebsstörungen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Erkrankungen aufgrund der Arbeitssituation, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, können minimiert werden.

  • Die Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten werden erhöht.

  • Die Arbeitszufriedenheit wird erhöht.

  • Die Wirtschaftlichkeit wird verbessert.

  • Die Rechtskonformität wird erhöht.

  • Das Unternehmensimage wird gesteigert.

  • Die Marktposition wird verbessert.

  • Die Leistung bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wird kontinuierlich verbessert.