DGUV Information 211-037 - Schutz der Gesundheit bei Mehrfachbelastungen durch Beruf, Ehrenamt und Familie; Eine Hilfestellung für Arbeitnehmer

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Abschnitt 2 - 2 Auch Ihr Arbeitgeber muss handeln

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Ihren Arbeitgeber, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zum Arbeitsschutz durchzuführen. Die vorstehend beschriebenen Arbeits- und Beschäftigungsformen machen allerdings deutlich, dass der Arbeitgeber an praktische Grenzen stößt, wenn er z. B. die Bedingungen an den wechselnden Einsatzorten seiner Beschäftigten außerhalb seines Betriebes nicht genau kennt. Hier benötigt er Ihre Mitwirkung. Sie haben das Recht, sich von Ihrem Arbeitgeber über die Ihre Tätigkeit betreffende Gefährdungsbeurteilung informieren zu lassen. Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, kann und muss der jeweilige Arbeitgeber nur die Gefährdungen für Sie durch Ihre Tätigkeit bei ihm beurteilen. Er darf von Ihnen nicht verlangen, ihm Auskunft zu erteilen über Tätigkeiten und Belastungen bei einem anderen Arbeitgeber, denn dadurch würden Sie ggf. geschützte Informationen preisgeben. Er kann jedoch vor Aufnahme der Tätigkeit bei ihm Auskunft von Ihnen verlangen, ob Sie andere Berufstätigkeiten ausüben. Er kann Sie im Arbeitsvertrag verpflichten, ihm andere Tätigkeiten zu melden und dies vom ihm ggf. genehmigen zu lassen. Das gilt jedoch nur, wenn durch die andere Tätigkeit die Interessen des einen Arbeitgebers möglicherweise betroffen sind. So muss man im öffentlichen Dienst i.d.R. sogenannte Nebentätigkeiten anzeigen.

Bei bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten, z. B. der freiwilligen Feuerwehr, ist durch Landesgesetze geregelt, dass Ihr Arbeitgeber Rücksicht nehmen und Sie unter Umständen sogar unter bestimmten Umständen für die ehrenamtliche Tätigkeit freistellen muss. Aber das sind Ausnahmen.

Geht es um Belastungen, die außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen liegen, also durch Nebenjobs, private und ehrenamtliche Tätigkeiten entstehen, können nur Sie selbst eine Einschätzung treffen. Nur Sie selbst können alle Ihre Belastungen bei ggf. mehreren Arbeitgebern, bei beruflicher und ehrenamtlicher oder sonstiger außerberuflicher Tätigkeiten beurteilen. Dabei will Ihnen diese Broschüre helfen.