DGUV Information 213-726 - Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG); Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Brand- und Explosionsschutz

Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Zunächst ist zu prüfen, ob die Anwendung für den Einsatz von brennbaren KKG geeignet ist. Es ist ein KKG auszuwählen, der zu einer möglichst niedrigen Gefährdung führt.

Können Brand- und Explosionsgefahren nicht sicher ausgeschlossen werden, sind weitere Maßnahmen zu treffen. Hierzu können gehören u. a:

  • Gestaltung der Anwendung des Arbeitsmittels bzw. des Arbeitsverfahrens,

  • Absauganlage,

  • Druckentlastungseinrichtung,

  • Löschanlage/Brandschutzmaßnahmen.

Die aufgezeigten Maßnahmen können einzeln oder in Kombination eingesetzt werden.

Darüber hinaus sind für den sicheren Betrieb begleitende organisatorische Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören:

  • saubere Umgebung des Arbeitsplatzes,

  • speziell unterwiesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

  • regelmäßige Prüfungen für alle eingesetzten technischen Anlagen.

Weitere Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren beim Umgang mit komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen, siehe:

  • Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)

    (DGUV Regel 113-001).