DGUV Information 211-039 - Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

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Abschnitt 3 - 3 Vorgehensweise im Betrieb

Verantwortlich für die Ermittlung der konkreten Anzahl der Sicherheitsbeauftragten für Betriebe und Bildungseinrichtungen ist der jeweilige Unternehmer. Der Arbeitsschutzausschuss kann dabei das geeignete Beratungsgremium sein. Dort kann die Ermittlung anhand von fünf Schritten erfolgen:

ccc_3444_as_3.jpgLagepläne, Betriebsstruktur (Organigramm) und Beschäftigtenzahlen der Arbeitsbereiche bereitstellen
ccc_3444_as_4.jpgAnhand der Lagepläne und der Organisationsstruktur sinnvolle Tätigkeitsbereiche für Sicherheitsbeauftragte festlegen
Hierbei sind die notwendige fachliche und räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen. Ebenso sollten die Grenzen für die Anzahl der Beschäftigten festgelegt werden, ab der der Tätigkeitsbereich zu groß ist. Das Ziel sollte sein, unterschiedliche Arbeitsbereiche oder unterschiedliche Gebäude für jeweils einen Sicherheitsbeauftragten bzw. jeweils eine Sicherheitsbeauftragte als Tätigkeitsbereich festzulegen.
Liegt die Anzahl der Beschäftigten in einem Gebäude oder in einem Arbeitsbereich mit geringer Gefährdung bei über 250, so wird empfohlen, einen weiteren Sicherheitsbeauftragten bzw. eine weitere Sicherheitsbeauftragte mit eigenem Tätigkeitsbereich vorzusehen.
Je nach Branche ist für technische Tätigkeiten mit höheren Gefährdungen davon auszugehen, dass Sicherheitsbeauftragte im Regelfall auf maximal 80-120 Beschäftigte sinnvoll einwirken können, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte handelt.
Auch deutlich unterschiedliche fachliche Tätigkeiten in einem Arbeitsbereich können dazu führen, dass einzeln tätige Sicherheitsbeauftragte nicht auf alle Beschäftigten einwirken können und daraufhin weitere Sicherheitsbeauftragte mit eigenem Tätigkeitsbereich vorgesehen werden sollten.
ccc_3444_as_5.jpgAnhand des Schichtsystems bzw. Schichtdienstes festlegen, wie viele Sicherheitsbeauftragte in den festgelegten Tätigkeitsbereichen tätig werden sollen
Hier sind Festlegungen zu treffen, dass grundsätzlich pro Schicht für jeden Tätigkeitsbereich ein Sicherheitsbeauftragter bzw. eine Sicherheitsbeauftragte tätig wird (zeitliche Nähe). Bei Schichtsystemen mit überlappenden Zeiten können Sicherheitsbeauftragte evtl. auch auf mehr als eine Schicht einwirken.
ccc_3444_as_6.jpgVergleich Ist/Soll
Vergleicht man die Anzahl der bisher im Betrieb vorhandenen Sicherheitsbeauftragten mit der in den Schritten 1 bis 3 ermittelten Anzahl und Verteilung der Sicherheitsbeauftragten, wird der Handlungsbedarf des Betriebes ersichtlich.
ccc_3444_as_7.jpgBei Bedarf notwendige Maßnahmen einleiten
Sollte die Ermittlung zu einem Mehrbedarf geführt haben, ist die Bestellung zusätzlicher Sicherheitsbeauftragter zu organisieren. Ergibt die Ermittlung, dass weniger Sicherheitsbeauftragte als bisher erforderlich sind, ist zu entscheiden, ob die höhere Anzahl Sicherheitsbeauftragter mittel- oder langfristig beibehalten wird.

Im Anhang wird anhand von detaillierten Beispielen die Vorgehensweise nochmals dargestellt.