Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten
(DGUV Information 211-039)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2024
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Einleitung | 1 |
Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten | 2 |
Vorgehensweise im Betrieb | 3 |
Anhang | 4 |
Vorbemerkung
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder DGUV Vorschriften geben und Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Die vorliegende DGUV Information dient als Hilfestellung für Unternehmer zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten. Die in dieser DGUV Information enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, wenn Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in gleicher Weise gewährleistet sind.