DGUV Regel 115-002 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Abschnitt 8 - 8 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

ccc_3442_180301_02.jpgDGUV Vorschrift 17 und 18
§ 39In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am ersten Tage des Monats April oder des Monats Oktober in Kraft, der als Erster der Bekanntmachung folgt.
(2) Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Bühnen und Studios" (GUV 6.15) vom August 1974 in der Fassung vom Januar 1993 außer Kraft.
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Anmerkung:

Der § 39 der DGUV Vorschrift 17 (bisher BGV C1) und der § 39 der DGUV Vorschrift 18 (bisher GUV-V C1) sind unterschiedlich. Auch weitere, unter jeweils gleichen Ziffern geführte, Paragraphen der DGUV Vorschriften 17 und 18 weichen im Text voneinander ab. Maßgeblich ist die vom zuständigen Unfallversicherungsträger erlassene Fassung der Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung".