DGUV Information 208-022 - Türen und Tore

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Abschnitt 1 - 1 Zielstellung

Die Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in § 3 a Abs. 1 und § 4 Abs. 3 sowie insbesondere in den Punkten 1.7 und 2.3 Abs. 2 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.

Die vorliegende DGUV Information gibt Hilfestellungen, wie das durch die ASR A1.7 vorgegebene Schutzniveau erreicht werden kann.