DGUV Information 208-044 - Automatische Tore im Fluchtweg

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Durchführung der Prüfung

  1. 4.2.1

    Prüfung der Funktionssicherheit

    Die Funktionssicherheit ist eine Systemprüfung und wird durch folgenden Dauerversuch festgestellt:

    • 1.000.000 Zyklen bei Raumtemperatur + 20 °C +/- 10 °C

    • 1.000 Zyklen bei - 15 °C +/- 3 °C; das Prüfobjekt ist während des Kühlens an die Versorgungsspannung angeschlossen

    • 1.000 Zyklen bei + 50 ° C +/- 3 °C

    • bei Flügeln mit Möglichkeit zum Aufschwenken ist zusätzlich der Torflügel 500mal nach den ersten 10.000 Zyklen und 100mal nach Beendigung des Tests um 90 ° zu öffnen.

    • bei anderen Flügeln ist zusätzlich das selbsttätige Öffnen nach den ersten 10.000 Zyklen 20mal und nach Beendigung des Tests weitere 20mal zu prüfen; dies gilt nicht, wenn auf Verlangen des Herstellers das selbsttätige Öffnen nach den ersten 10.000 Zyklen 3mal, nach jeweils weiteren 100.000 Zyklen 3mal und nach Beendigung des Tests 3mal geprüft wird.

    Ein Zyklus besteht aus je einer Öffnungs- und Schließbewegung.

  2. 4.2.2

    Prüfung der elektrischen Sicherheit
    Der Nachweis erfolgt nach der Produktnorm DIN EN 13241-1 "Tore".

  3. 4.2.3

    Prüfung der Führungen, Begrenzungen, Torflügel, des Antriebs und der Steuerung
    Die Erfüllung der Anforderungen nach den Abschnitten 3.1 bis 3.5 wird durch Funktionskontrollen, Messungen, Fehlersimulation, Sichtprüfungen und sonstige geeignete Prüfverfahren nachgewiesen.