Abschnitt 3.7 - 3.7 Außerbetriebnahme
Das Tor muss durch eine allpolige Netztrenneinrichtung vom Versorgungsnetz abgeschaltet werden können. Sie ist gegen irrtümliches und unbefugtes Einschalten zu sichern.
Das Tor muss durch eine allpolige Netztrenneinrichtung vom Versorgungsnetz abgeschaltet werden können. Sie ist gegen irrtümliches und unbefugtes Einschalten zu sichern.