DGUV Grundsatz 311-001 - Leitpapier zur Evaluation Grundverständnis in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Abschnitt 4 - 4 Gegenstände von Evaluationen

Die Unfallversicherungsträger setzen unterschiedliche Präventionsmaßnahmen um. Die Schrift ccc_3431_as_2.jpg"Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" [2] bietet eine praxisorientierte Übersicht (vgl. Abbildung 1).

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Abb. 1 Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger

Die einzelnen Produkte oder Maßnahmen dieser Präventionsleistungen sind Gegenstand von Evaluationen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Bereich der Qualifizierung ermitteln Evaluationen zum Beispiel die Qualität von Schulungen und das Ausmaß des erfolgten Bildungstransfers. Evaluationen untersuchen ebenfalls, wie Vorschriften und Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung umgesetzt werden. So ist die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ein prominentes Evaluationsbeispiel. Auch Maßnahmen der Präventionsleistung Information, Kommunikation und Präventionskampagnen sind häufige Evaluationsgegenstände.

Um ihre Zielerreichung zu überprüfen, werden in der Prävention sowohl einzelne als auch komplexe Maßnahmen evaluiert. Welche spezifischen Ziele im Einzelnen mit einer Maßnahme angestrebt werden (zum Beispiel Bekanntheitsgrad, Relevanz für betriebliche Aktivitäten) kann je nach Unfallversicherungsträger, Branche und Anlass für die Projektierung einer solchen Maßnahme unterschiedlich sein.

Angesichts begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen der Unternehmen, Dienstleistenden und Unfallversicherungsträger ist der Nachweis über die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen besonders wichtig. Evaluation dient in diesem Kontext als zentrales Instrument zur Steuerung und Qualitätssicherung.