DGUV Grundsatz 311-001 - Leitpapier zur Evaluation Grundverständnis in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Abschnitt 2 - 2 Definition

Evaluation im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet die sachgerechte Bewertung oder Beurteilung von Sachverhalten, Prozessen, Gegenständen oder Organisationseinheiten.

Evaluation im wissenschaftlichen Sinne ist die "explizite und systematische Verwendung [sozial-]wissenschaftlicher Forschungsmethoden zur Beschreibung und Bewertung bestimmter Gegenstände oder Maßnahmen hinsichtlich Zielsetzung und Planung, Einrichtung und Durchführung sowie Wirksamkeit und Effizienz." [1]

Evaluation in der Prävention ist somit nicht nur die systematische Untersuchung der Wirksamkeit und Effizienz einer Präventionsmaßnahme (zum Beispiel Programme, Projekte, Leistungen, Rechtsvorschriften) mit wissenschaftlichen Methoden. Sie kann auch die Maßnahmenentwicklung, -implementierung und -durchführung in den Fokus nehmen und somit eine vorausschauende oder begleitende Beurteilung und Weiterentwicklung der zu evaluierenden Präventionsmaßnahme umfassen. Dabei beruhen die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen auf empirisch gewonnenen, beobachteten und/oder gemessenen Daten, sind nachvollziehbar sowie reproduzierbar und werden anhand zuvor festgelegter messbarer Ziele bewertet.