DGUV Information 213-727 - Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen von Kfz in Prüfstellen amtlich anerkannter Überwachungsinstitutionen

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Abschnitt 3.1 - 3 Verfahren und Tätigkeiten
3.1 Arbeitsbereich

3.1.1 Arbeitsbereich Hauptuntersuchung

Einen großen Anteil des Prüfaufkommens decken die anerkannten Überwachungsinstitutionen in speziell dafür eingerichteten Prüfstellen ab. Die Prüfhallen haben je nach Größe eine oder mehrere Prüfgassen. Zum Teil existieren spezielle Gassen für die Lastkraftwagen (Lkw)-Prüfung. In den meisten Prüfstellen sind, besonders aus Gründen der Lärmbelästigung, getrennte Bereiche für die Abgasuntersuchung als Teil der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO vorhanden. Es existieren auch Prüfbereiche größerer Abmessungen, in denen alle Prüfungen in einer Halle durchgeführt werden.

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Abb. 1 Beispielhafter Aufbau einer zweigassigen Prüfhalle

Üblicherweise handelt es sich um geschlossene Anlagen mit kraftbetätigten Toren für die Ein - bzw. Ausfahrt. Zum Teil gibt es in den Hallen belüftete oder entlüftete Gruben, wobei heute zumeist Hebebühnen bevorzugt werden. Instandsetzungs - oder Wartungsarbeiten am Kraftstoffsystem werden nicht durchgeführt.

An Lkw-Prüfgassen befinden sich zum Teil stationäre oder mitgeführte Absauganlagen.

Durch die Platzierung der Rollenbremsprüfstände unmittelbar am Anfang der Prüfgasse, zum Beispiel in neu gebauten Prüfhallen, kann eine Expositionsminderung gewährleistet werden, da die Bremsenprüfung bei geöffneten Hallentoren erfolgt.

3.1.2 Arbeitsbereich Abgasuntersuchung

Einen großen Anteil des Prüfaufkommens decken die anerkannten Überwachungsorganisationen ab. In den meisten Prüfstellen sind, insbesondere auch aus Gründen der Lärmbelästigung, spezielle AU-Bereiche oder abgetrennte AU-Boxen vorhanden. Diese sind grundsätzlich mit Absaugeinrichtungen und häufig auch mit Schallschutzeinrichtungen zur Lärmminderung ausgestattet. In den übrigen Fällen handelt es sich üblicherweise um Prüfbereiche größerer Abmessungen, in denen auch andere Teile von Prüfungen durchgeführt werden.