DGUV Information 203-079 - Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen

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Abschnitt 5.7 - 5.7 Einhaltung der gesicherten Schaltabstände bei Näherungsschaltern

Bei der Montage von Näherungsschaltern für Sicherheitsfunktionen sind die gesicherten Schaltabstände (siehe Abschnitt 3.4.2) zu berücksichtigen.

Die Schaltabstände (sar, sao) des Näherungsschalters geben bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter ungünstigsten Bedingungen den Abstand zwischen Betätiger und Sensor an, bei dem der Sensor die Anwesenheit bzw. Abwesenheit des Betätigers sicher erkennt.

Sensor und Betätiger sind so zu montieren, dass es beim Öffnen von Türen, Klappen, Deckeln nicht möglich ist, innerhalb von s ≤ sardurch entstehende Spalten zu den Gefahrstellen durchzugreifen.