Abschnitt 5.4 - 5.4 Schutz gegen Beschädigung und Überfahren
Verriegelungseinrichtungen sind so anzuordnen, dass sie beim Anfahren nicht beschädigt werden können. Sie dürfen nicht als mechanischer Anschlag verwendet werden, sofern sie nicht dafür vorgesehen sind. Wenn erforderlich, ist ein separater Anschlag anzubringen (siehe Abbildungen 39 bis 41).
Bei Bauart 1 Verriegelungseinrichtungen ist die Höhe des Steuerlineals oder des Nockens kleiner als der gesamte Schaltweg im Schalter zu wählen, damit keine mechanische Belastung des Schalters oder seiner Befestigung erfolgt.
Es muss außerdem sichergestellt sein, dass das Steuerlineal so lang ist, dass die Betätigung des Positionsschalters nicht vor dem Erreichen des Anschlages wieder aufgehoben wird, d. h. ein Überfahren nicht möglich ist (siehe Abbildung 42).
Die mechanische Lebensdauer von Positionsschaltern wird von der Anfahrgeschwindigkeit und der Form des Stellgliedes (Anfahrwinkel, Anfahrrichtung) mit beeinflusst.
Steile Anfahrwinkel sind notwendig, wenn kurze Betätigungswege des Steuerlineals vorliegen. Dabei darf der einer Anfahrgeschwindigkeit zugeordnete Anfahrwinkel nicht überschritten werden. Hierbei sind die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen (siehe Abbildungen 43 und 44).
Der Betätiger (Steuerlineal, Kurvenscheibe) soll die gesamte Rollenbreite des Betätigungsteiles berühren, um nur zulässige Flächenbelastungen zu erreichen. Außerdem soll die Anfahrrichtung senkrecht zu Drehachsen von Betätigungsteilen, wie Rolle und Schwenkhebel, sein.