DGUV Information 203-079 - Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Funktionsrichtige Anbringung von Positionsschaltern

Abbildung 31 zeigt eine unzulässige Anordnung eines Positionsschalters Bauart 1. Er ist bei geöffneter Schutzeinrichtung nicht betätigt (keine Zwangsöffnung) und leicht umgehbar. Eine versehentliche Betätigung ist möglich. Abbildung 32 zeigt die funktionsrichtige Anbringung eines Positionsschalters Bauart 1. Die Öffnung der Kontakte erfolgt zwangläufig.

An Schutzeinrichtungen mit Drehgelenken kann die Stellungsüberwachung entweder direkt am Drehpunkt oder an der Schließkante erfolgen.

Bauart 1 Verriegelungseinrichtungen dürfen nicht an der Schließkante verwendet werden (siehe Abbildung 33), da dies keine funktionsrichtige Anbringung darstellt. Am Drehpunkt angebracht (siehe Abbildung 34) erschweren Positionsschalter Bauart 1 die Manipulation. Scharnierschalter sind speziell für die Anbringung am Drehpunkt vorgesehen (siehe Abbildung 35).

Falls die Gefahr besteht, dass bei Türen, Klappen und Deckeln mit großen Abmessungen bereits durch die beim Öffnen entstehenden Spalten zu den Gefahrstellen durchgegriffen werden kann, ist ein Positionsschalter Bauart 1 ungeeignet. Geeignet sind für diesen Fall Positionsschalter Bauart 2 oder Bauart 4, die auch an der Schließkante angebracht werden können (siehe Abbildung 36).

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Abb. 31 Unzulässige Anordnung eines Positionsschalters Bauart 1 an einem Schiebeschutzgitter
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Abb. 32 Funktionsrichtige Anordnung eines Positionsschalters Bauart 1
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Abb. 33 Unzulässige Anbringung eines Positionsschalters Bauart 1
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Abb. 34 funktionsrichtige Anbringung am Drehpunkt
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Abb. 35 Bsp. Scharnierschalter
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Abb. 36 Stellungsüberwachung einer Schutzeinrichtung an der Schließkante
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Abb. 37 Positionsschalters Bauart 2 an einer abnehmbaren Schutzeinrichtung
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Abb. 38 Näherungsschalter an einer abnehmbaren Schutzeinrichtung

Werden Näherungsschalter in Verriegelungseinrichtungen für Sicherheitsfunktionen direkt an Schließkanten angebracht, sind solche mit kodiertem Betätiger zu verwenden.

Die Stellungsüberwachung an abnehmbaren Schutzeinrichtungen darf nicht durch Bauart 1 Verriegelungseinrichtungen realisiert werden (unzulässige Anbringung, Manipulation). Abbildung 37 zeigt beispielhaft eine abnehmbare Schutzhaube unter Verwendung einer Bauart 2 Verriegelungseinrichtung. Die abnehmbare Schutzeinrichtung muss so gestaltet sein, dass diese beim Schließen geführt wird und der Betätigung des Positionsschalters voreilt. Dabei sollten die Betätiger so angebracht sein, dass sie bei abgenommener Schutzhaube vor Beschädigung geschützt sind.

Bei der Verwendung von Näherungsschaltern ist bei abnehmbaren Schutzeinrichtungen darauf zu achten, dass durch die Anbringung des Betätigers und/oder durch konstruktive Maßnahmen (z. B. Führungen) ein Betätigen des Sensors lediglich in der vorgesehenen Schutzstellung möglich ist. Ist dies konstruktiv nicht möglich, sind z. B. zwei Schalter zu verwenden (siehe Abbildung 38).