DGUV Information 203-079 - Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Sichern gegen Lageänderung (Fixierung)

Verriegelungseinrichtungen müssen justiert und in ihrer endgültigen Position fixiert werden können.

Zum Sichern gegen Lageänderung von Sensor und Betätiger sind beim Einbau geeignete Befestigungen vorzusehen, z. B. durch

  • Rundlöcher

  • Verwendung von Passstiften

  • Verwendung von Anschlägen

  • Verschweißen

  • dauerfestes Verkleben

Bei der Befestigung mittels Langlöchern sind zusätzliche Maßnahmen zur Fixierung erforderlich.

Es müssen Maßnahmen gegen Selbstlockern der Befestigungen vorgesehen werden.

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Abb. 29 Beispiele für mögliches Sichern gegen Lageänderung
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Abb. 30 Beispiel für mögliches Sichern eines Betätigers gegen Lageänderung