DGUV Information 203-079 - Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Zuhaltekraft von Zuhaltungen

Eine Zuhaltung muss so ausgewählt werden, dass sie den zu erwartenden Kräften widersteht. Zieht eine erwachsene Person an einer Schutztür, treten üblicherweise Kräfte bis zu 1.000 N auf. Die Spitzenwerte hierbei können im Einzelfall sogar bei bis zu 1.300 N (siehe auch DIN EN ISO 14119 [8], Anhang I) liegen.

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Abb. 25 Notwendigkeit einer Zuhaltung

Die erforderlichen Zuhaltekräfte sind entweder in der entsprechenden C-Norm aufgeführt oder müssen durch den Konstrukteur nach einer Risikobeurteilung beispielsweise unter Berücksichtigung des Bedienpersonals, der Formgebung von Griffen usw. festgelegt werden.

Anmerkung:

Die zu erwartenden Kräfte beinhalten keine Manipulationsversuche mit schweren Hilfsmitteln wie beispielsweise Brecheisen.

Bei der Ermittlung der Kräfte müssen auch Hebelkräfte zwischen der Zuhaltung und dem Kraftansatzpunkt sowie dynamische Effekte wie z. B. Prellen berücksichtigt werden.

Sind die zu erwartenden Kräfte bekannt, kann damit eine geeignete Zuhaltung ausgewählt werden. Der Hersteller der Zuhaltung muss die Zuhaltekraft in den technischen Unterlagen und auf dem Typschild angeben.

Besonderheit bei elektromagnetischen Zuhaltungen:

Elektromagnetische Zuhaltungen für Sicherheitsfunktionen müssen so konstruiert sein, dass die Zuhaltekraft überwacht wird. Wird eine Mindestzuhaltekraft während des Prozesses unterschritten, muss ein "Stopp-Signal" erzeugt werden.

Im Gegensatz zu einer mechanischen Zuhaltung führt ein gewaltsames Öffnen nicht zu einer Zerstörung mit dem dann erforderlichen Reparaturaufwand. Um die Motivation für ein gewaltsames Öffnen bei elektromagnetischen Zuhaltungen zu reduzieren, wird eine dem Reparaturaufwand vergleichbare Maßnahme notwendig. Dies kann eine Sperrzeit von mindestens 10 Minuten sein, in welcher ein erneuter Anlauf der Maschine nicht möglich ist, oder der Einsatz einer gleichwertigen Maßnahme.