DGUV Information 203-079 - Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Umgebungsbedingungen

Verriegelungseinrichtungen müssen allen vorhersehbaren Umgebungseinflüssen während ihrer Lebensdauer standhalten.

Dazu gehören z. B. Einflüsse wie Temperatur, Staub, Feuchtigkeit, Korrosion durch Salze, Säuren oder Laugen, Schwingungen und Stöße, mechanische Festigkeit und elektromagnetische Einflüsse.

In Bereichen mit besonderen Reinheits- oder Hygieneanforderungen sind ggf. Bauart 3 und 4 Verriegelungseinrichtungen besser geeignet als solche der Bauart 1 oder 2.

4.3.1
Schutzart

Der Schutz der Verriegelungseinrichtungen gegen Eindringen von festen Fremdkörpern und Flüssigkeiten muss angemessen sein. Dabei sind die äußeren Einflüsse, unter denen der Schalter betrieben wird (z. B. Staub, Kühlmittel und Metallspäne), zu berücksichtigen.

Für bestimmte Umgebungsbedingungen können Mindestschutzgrade normativ festgelegt sein.

Die in Tabelle 1 angegebenen Mindestschutzgrade gelten nur für elektrische Einbauräume.

Eine Kennzeichnung mit der zweiten Kennziffer "7 oder 8" (z. B. IP 67) bedeutet nicht, dass auch zwangsläufig die Anforderungen an die Schutzarten mit der zweiten Kennziffer "5 oder 6" (z. B. IP 65) erfüllt werden. D. h. dass eine Verriegelungseinrichtung mit der Schutzart IP X7 oder IP X8 nicht abgespritzt werden darf (z. B. mit Schlauch oder Hochdruckreinigungsgerät). In einem solchen Fall sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen. (Nähere Informationen zu den Schutzarten siehe DIN EN 60529 [15].)

4.3.2
Verschmutzung am Einbauort von Bauart 2 Verriegelungseinrichtungen

Beim Einsatz von Bauart 2 Verriegelungseinrichtungen ist die mögliche Verschmutzung am Einbauort des Positionsschalters zu berücksichtigen. Da der Betätiger in das Schaltergehäuse eingeführt wird, weist dieses technologiebedingt eine Öffnung auf, in die auch Schmutz eindringen kann. Die angegebene Schutzart IP XX (vgl. Abschnitt 4.3.1) bezieht sich ausschließlich auf den elektrischen Einbauraum. Durch starke Verschmutzung der bewegten mechanischen Teile können Reibungskräfte entstehen, die zur Zerstörung der Mechanik und zu einem gefährlichen Ausfall des Schalters führen können.

Für Anwendungen, bei denen das Eindringen von Partikeln, Spänen oder Stäuben insbesondere in Verbindung mit Luftfeuchtigkeit nicht verhindert werden kann, können Bauart 2 Verriegelungseinrichtungen ungeeignet sein (Herstellerangaben beachten). Dies kann z. B. zutreffen auf den Einsatz in Kalksandsteinwerken, bei der Pulverlackierung, in der Lebensmittelbe- und -verarbeitung, in der spanabhebenden Holz- und Metallbearbeitung. Für diese Anwendungsfälle können z. B. Bauart 3 oder 4 Verriegelungseinrichtungen besser geeignet sein.