Abschnitt 2.17 - 2.17 Fehlschließsicherung
Konstruktive Eigenschaft einer Zuhaltung, die verhindert, dass das Sperrmittel (z. B. ein Sperrbolzen) bei nicht geschlossener Schutzeinrichtung die Sperrstellung (Zuhaltestellung) einnehmen kann.
Konstruktive Eigenschaft einer Zuhaltung, die verhindert, dass das Sperrmittel (z. B. ein Sperrbolzen) bei nicht geschlossener Schutzeinrichtung die Sperrstellung (Zuhaltestellung) einnehmen kann.