DGUV Information 203-079 - Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen

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Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen
(DGUV Information 203-079)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2015

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InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Verriegelungseinrichtung (Verriegelung)2.1
Betätiger2.2
Positionsschalter2.3
Positionsschalter für Sicherheitsfunktionen2.4
Zwangsöffnung (eines Schaltgliedes)2.5
Zwangsöffnungsweg2.6
Zwangsöffnungskraft2.7
Näherungsschalter für Sicherheitsfunktionen2.8
Gesicherter Schaltabstand sao eines Näherungsschalters 2.9
Gesicherter Ausschaltabstand sar eines Näherungsschalters 2.10
Definiertes Verhalten eines Näherungsschalters2.11
Risikozeit eines Näherungsschalters2.12
Zuhaltung2.13
Hilfsentriegelung einer Zuhaltung2.14
Fluchtentriegelung2.15
Notentsperrung2.16
Fehlschließsicherung2.17
Umgehen auf eine vernünftigerweise vorhersehbare Art2.18
Bauarten und Funktionsweisen von Verriegelungseinrichtungen mit und ohne Zuhaltung3
Aufbau und Wirkungsweise3.1
Bauarten von Verriegelungseinrichtungen3.2
Bauart 1 Verriegelungseinrichtung3.2.1
Bauart 2 Verriegelungseinrichtung3.2.2
Bauart 3 Verriegelungseinrichtung3.2.3
Bauart 4 Verriegelungseinrichtung3.2.4
Verriegelungseinrichtungen mit elektromechanischen Positionsschaltern3.3
Bauarten von elektromechanischen Positionsschaltern3.3.1
Positionsschalter Bauart 1 (B1):3.3.1.1
Positionsschalter Bauart 2 (B2):3.3.1.2
Zwangsöffnungsfunktion3.3.2
Schaltfunktionen von elektromechanischen Positionsschaltern3.3.3
Verriegelungseinrichtungen mit Näherungsschaltern3.4
Bauarten von Näherungsschaltern3.4.1
Positionsschalter Bauart 3 - unkodierte Näherungsschalter3.4.1.1
Positionsschalter Bauart 4 - kodierte Näherungsschalter3.4.1.2
Schaltabstände3.4.2
Verriegelungseinrichtungen mit Zuhaltungen3.5
Funktionsprinzipien von Zuhaltungen3.5.1
Mechanische Zuhaltung nach dem Ruhestromprinzip3.5.1.1
Mechanische Zuhaltung nach dem Arbeitsstromprinzip3.5.1.2
Elektromagnetische Zuhaltung nach dem Arbeitsstromprinzip3.5.1.3
Zusatzfunktionen3.5.2
Hilfsentriegelung3.5.2.1
Fluchtentriegelung3.5.2.2
Notentsperrung3.5.2.3
Auswahl von Verriegelungseinrichtungen4
Allgemeines4.1
Auswahlkriterien - Überblick4.2
Umgebungsbedingungen4.3
Schutzart4.3.1
Verschmutzung am Einbauort von Bauart 2 Verriegelungseinrichtungen4.3.2
Zwangsöffnung bei Bauart 1 und 2 Verriegelungseinrichtungen4.4
Zwangsöffnungsweg4.4.1
Schleichschaltfunktion und Sprungschaltfunktion4.4.2
Notwendigkeit einer Zuhaltung4.5
Zuhaltekraft von Zuhaltungen4.6
Risikozeit bei Näherungsschaltern4.7
Abstimmung von Komponenten bei Verriegelungseinrichtungen mit Näherungsschaltern4.8
Kaskadierung von Näherungsschaltern in Verriegelungseinrichtungen4.9
Technische Unterlagen4.10
Benutzerinformationen4.10.1
Aufschriften4.10.2
Anbringung5
Anbringungskriterien5.1
Sichern gegen Lageänderung (Fixierung)5.2
Funktionsrichtige Anbringung von Positionsschaltern5.3
Schutz gegen Beschädigung und Überfahren5.4
Leitungseinführung, Mindestbiegeradius der Anschlussleitungen5.5
Leitungslängen und Leitungsführung5.6
Einhaltung der gesicherten Schaltabstände bei Näherungsschaltern5.7
Maßnahmen zum Verringern von Umgehungsmöglichkeiten5.8
Allgemeines5.8.1
Zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung von Umgehungsmöglichkeiten5.8.2
Vermeiden der Zugänglichkeit zu den Elementen der Verriegelungseinrichtung5.8.2.1
Vermeiden einer Betätigung der Verriegelungseinrichtung durch leicht verfügbare Gegenstände5.8.2.2
Vermeiden, dass die Elemente der Verriegelungseinrichtung abgebaut werden oder ihre Lage verändert wird5.8.2.3
Vermeiden eines Umgehens durch steuerungstechnische Maßnahmen5.8.2.4
Vermeiden eines Umgehens von Positionsschaltern Bauart 15.8.2.5
Gestaltungsmaßnahmen zur Minimierung eines Umgehens von Verriegelungseinrichtungen, die über Steckvorrichtung angeschlossen sind5.8.2.6
Maßnahmen beim gewaltsamen Aufreißen von elektromagnetischen Zuhaltungen5.8.2.7
Anforderungen an die Signalverarbeitung - Schaltungsbeispiele6
Allgemeines6.1
Anwendungsbeispiele6.2
Stellungsüberwachung einer beweglichen trennenden Schutzeinrichtung6.2.1
Stellungsüberwachung einer beweglichen trennenden Schutzeinrichtung6.2.2
Stellungsüberwachung beweglicher trennender Schutzeinrichtungen6.2.3
Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung6.2.4
Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung6.2.5
Literaturverzeichnis

Vorbemerkung

Diese Information richtet sich insbesondere an die Konstrukteure von Maschinen und Anlagen sowie an das Wartungspersonal und soll Anregungen und Hinweise für die richtige Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen für Sicherheitsfunktionen geben, im Folgenden nur Verriegelungseinrichtungen genannt.

Diese Verriegelungseinrichtungen werden üblicherweise zur Stellungsüberwachung von beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen, mit und ohne Zuhaltung verwendet.

Bei der Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen sind eine Reihe von Anforderungen, wie z. B. der Schutz gegen "Umgehen auf vernünftigerweise vorhersehbare Art", zu berücksichtigen. Sie richten sich nach den Angaben in speziellen Normen, wie z. B. der DIN EN ISO 14119 [8].

Die Verriegelungseinrichtungen arbeiten unter Verwendung von elektromechanischen Positionsschaltern oder Näherungsschaltern mit oder ohne Zuhaltung. Die gebräuchlichen Bezeichnungen verwendeter Bauteile sind dabei unterschiedlich. Positionsschalter werden z. B. auch Sicherheitsschalter, Sicherheitsgrenztaster, Endschalter oder Wegfühler genannt. Auch für Teile der Positionsschalter werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, z. B. Bedienteil, Betätigungsteil, Betätiger, Betätigungsorgan, Stellteil.

Näherungsschalter werden beispielsweise auch als berührungslos wirkende Positionsschalter (BWP) bezeichnet. In der geltenden Produktnorm DIN EN 60947-5-3 [7] werden Näherungsschalter für Sicherheitsfunktionen als "Näherungsschalter mit definiertem Verhalten unter Fehlerbedingungen" bzw. als PDDB (proximity devices with defined behaviour under fault conditions) bezeichnet.

Die in dieser Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.