DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 11.2 - 11.2 Totholz

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Abb. 113 Gefährliches Totholz
Achtung!
Bei allen Arbeiten mit oder in der Nähe von Totholz müssen Sicherheit und Gesundheitsschutz des Waldarbeiters Vorrang vor ökologischen und ökonomischen Aspekten haben!

Totholz wird aus ökologischen Gründen bewusst stehen gelassen, ist aber bei der Arbeit besonders gefährlich.

Totholz kommt vor

  • als stehendes Holz, z. B. bewusst stehen gelassene, abgestorbene Bäume unterschiedlicher Dimensionen,

  • als liegendes Holz, z. B. abgebrochene Äste, Kronenteile oder umgestürzte Bäume,

  • als abgebrochene, hängen gebliebene Äste oder Kronenteile in noch stehenden Bäumen.

Besondere Gefahren entstehen beispielsweise dadurch,

  • dass trockene Äste oder Kronenteile durch Erschütterungen beim Keilen brechen und herabfallen,

  • dass Totholzbäume schon durch Erschütterungen beim Fällen benachbarter Bäume oder durch Windbewegung umstürzen.

Das ist zu beachten:
  • die Beurteilung der Arbeitssituation unter dem Aspekt Totholz,

  • müssen Totholzbäume gefällt werden, sind dabei sichere Arbeitstechniken anzuwenden, z. B. das Umziehen des Totholzbaumes mit einer Seilwinde,

  • soll das Totholz im Bestand stehen bleiben, sind im Arbeitsauftrag Festlegungen zu treffen, die die Sicherheit der Waldarbeiter gewährleisten, z. B. durch Einhaltung von Sicherheitsabständen um einen Totholzbaum,

  • die Bereitstellung geeigneter technischer Arbeitsmittel, die ein gefahrloses Arbeiten ermöglichen, z. B. eine Seilwinde oder ein Harvester,

  • grundsätzlich nicht auf Totholz fällen,

  • mit der Rückelast stehendes Totholz nicht berühren.

Können keine wirksamen sicherheitstechnischen Maßnahmen ergriffen werden, die den Beschäftigten vor den besonderen Gefahren des Totholzes schützen, wird in diesem Bereich nicht gearbeitet.