DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Wertästung

Die Wertästung ist eine Maßnahme zur Produktion astfreien Starkholzes. Dabei kommen verschiedene Arbeitstechniken vom Boden oder von hochgelegenen Arbeitsplätzen zur Anwendung.

Das ist zu beachten:
  • Arbeitsplatz von Hindernissen frei räumen.

  • Sicheren Stand suchen.

  • PSA benutzen (z. B. Kopf- und Augenschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe).

  • Im Fallbereich von Ästen hält sich nur der mit dem Schneidvorgang Beschäftigte auf.

    Der Fallbereich ist die doppelte Astlänge - mindestens jedoch 6 m - um den Stamm

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  • Scharfe Säge einsetzen.

  • Möglichst nur auf Zug arbeiten.

  • Andauernde Überkopfarbeit (Zwangshaltungen) vermeiden.

  • Mit Stangen- oder Teleskopsägen nur vom Boden aus arbeiten, dabei die Ästungshöhe von 6 m nicht überschreiten.

Werden Wertästungen mit Aufstiegsmitteln durchgeführt, z. B. Anlegeleitern, Einholmleitern, Steigleitern, Baumvelo, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich:

  • Sicherer Stand der Leiter gewährleisten.

  • Bei Steigleitern ist persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") zu verwenden, dabei die Herstellerangaben zur sicheren Benutzung beachten.

  • Arbeiten auf Leitern ohne PSA gegen Absturz dürfen nur in geringem Umfang ausgeführt werden. Dabei ist die Drei-Punkt-Regel zu beachten (mit zwei Füßen auf der Sprosse, mit einer Hand an der Leiter festhalten).

  • Obere fünf Sprossen nicht betreten (Ausnahme: Steigleiter).

  • Schuhe mit stabiler Sohle und Absatz tragen.

  • Keine Alleinarbeit.

  • Das Besteigen von Bäumen zur Wertästung erfordert eine besondere Qualifikation und gesundheitliche Eignung.

  • Die Rettung aus der Höhe ist zu gewährleisten.

  • Von Leitern aus wird nicht mit der Motorsäge gearbeitet.

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Abb. 110 Wertästung mit der handgeführten Teleskopsäge

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Abb. 111 Einsatz der Steigleiter