DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Wie erkennt man Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe erkennt man in der Regel an den Gebindekennzeichnungen. Die Kennzeichnung (Gefahrstoffetikett) muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Stoffes (Zubereitung) oder des Handelsnamens,

  • chemische Bezeichnung des Stoffes oder der im Gemisch (in der Zubereitung) enthaltenen gefährlichen Inhaltsstoffe,

  • Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen, zukünftig Gefahrenpiktogramme mit Signalwörtern.

  • Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze), zukünftig H-Sätze (Hazard Statements),

  • Sicherheitsratschläge (S-Sätze), zukünftig P-Sätze (Precautionary Statements),

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers bzw. Vertreibers.

Darüber hinaus ist der Hersteller bzw. Vertreiber verpflichtet, dem Abnehmer unaufgefordert ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern, bzw. auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Dieses enthält wichtige Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung, die Gefährdungen und Erste Hilfe-Maßnahmen. Das Sicherheitsdatenblatt informiert außerdem über die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Umgang, bei der Lagerung und beim Transport. Für die Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses, der Betriebsanweisung und für die Unterweisung ist es eine wichtige Hilfe.

ccc_3426_094.jpgHandelsname:
Sonderkraftstoff
enthält:
Naphtha (Erdöl); Kohlenwasserstoffe (Hydrocarbons), Isopentan
Gefahrenhinweise:

H 224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar
H 304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
H 315 Verursacht Hautreizungen
H 336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
H 411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise:

P 102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
P 210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P 261 Einatmen von Dampf vermeiden.
P 273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P 301 Bei Verschlucken:
P 331 Kein Erbrechen herbeiführen.
P 315 Sofort ärztlichen Rat einholen, ärztliche Hilfe hinzuziehen
P 403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Hersteller/Einführer/Vertreiber:

MUSTER GmbH * 11111 Musterstadt * Tel. +49(0) 8888-99-3333
Gebindegröße: 5 Liter

Abb. 57 Musteretikett nach GHS für Sonderkraftstoff (Die Nummern der H- und P-Sätze müssen auf dem Etikett nicht angegeben werden, sondern nur der vollständige Text. In Dokumenten wie z. B. dem Gefahrstoffverzeichnis empfiehlt sich die Angabe der Codierungen Hxyz bzw. Pxyz.)

Beispiel:

Beispiel für eine Gefahrstoffkennzeichnung (Sonderkraftstoff) nach bisherigem und neuem Recht:

Alte KennzeichnungNeue Kennzeichnung (GHS)
EinstufungXn; R 65; R 67Xn; H 304; H 336
Xi; R 38Xi; H 315
F+; R 12F+; H 224
N; R 51/53N; H 441
Kennzeichnungccc_3426_095.jpgccc_3426_096.jpg
Gesundheitsschädlich
Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachenKann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege (R 65) tödlich sein (H 304)
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (R 67)Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (H 336)
Reizend,
Reizt die Haut (R 38)
Verursacht Hautreizungen (H 315)
Hochentzündlich (R 12)Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar (H 224)
Umweltgefährlich,
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben (R 51/53)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H 411)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen (S 2)Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen (P 102)
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren (S 9)An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (P 403)
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen (S 16)Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. (P 210)
Dampf nicht einatmen (S 23)Einatmen von Dampf vermeiden (P 261)
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen (S 29/56)Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P 273)
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen (S 62)Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen, ärztliche Hilfe hinzuziehen (P 301 + 331 + 315)

Abb. 58 Gefahrstoffkennzeichnung für Sonderkraftstoff