DGUV Information 214-059 - Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 - 3 Ausbildungsinhalte

Die Führungskräfte wählen die Ausbildungsinhalte für den Fortzubildenden oder zu Qualifizierenden nach den Bedürfnissen des Betriebes aus.

Zur Ermittlung des Ausbildungsumfangs wird die Verwendung eines Formulars (siehe Anlage 2) empfohlen. In diesem Formular können Angaben zur Art der später mit der Motorsäge auszuführenden Arbeiten gemacht werden. Bei Vorliegen dieser Angaben wird der Ausbildungsträger in die Lage versetzt, den Inhalt der Ausbildung den später auszuführenden Arbeiten anzupassen.

Die Aufarbeitung von Sturm- und Bruchholz ist besonders gefährlich und erfordert eine mehrjährige berufliche Erfahrung bei der Arbeit mit der Motorsäge sowie eine spezielle, auf die bestehende Situation abgestimmte Schulung und Unterweisung. Dieser Spezialfall ist in der vorliegenden Informationsschrift nicht berücksichtigt.

Desgleichen wird die Ausbildung zur Arbeit mit der Motorsäge am stehenden Stamm und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik in dieser Informationsschrift nicht behandelt.