DGUV Information 214-059 - Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten

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Abschnitt 1 - 1 Einleitung

Arbeiten, die mit Motorsägen ausgeführt werden, sind mit einem hohen Gefahrenpotenzial verbunden. Um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, darf der Unternehmer nur Personen für Arbeiten mit der Motorsäge einsetzen, die persönlich und fachlich geeignet sind.

Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. Durch die Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wird das Sicherheitsniveau zusätzlich verbessert.

Diese Schrift findet in Tätigkeitsbereichen Anwendung, bei denen die Motorsägenarbeit nicht im Vordergrund steht. Sie soll dazu dienen, der Unternehmensleitung und dem Lehrgangsträger Informationen über den Mindestumfang der Ausbildung zu geben. Die Bestimmung des erforderlichen Ausbildungsumfangs erfolgt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durch die Führungskräfte des Unternehmens. Dabei hilft die Tabelle in Anlage 1.