DGUV Information 214-059 - Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten

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Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten
(DGUV Information 214-059)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: November 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Einleitung1
Persönliche und fachliche Eignung für die Motorsägenarbeit2
Ausbildungsinhalte3
Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit3.1
Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung3.2
Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben3.3
Anforderungen an den Ausbildungsträger4
Handlungshilfe zur Bestimmung des AusbildungsumfangsAnlage 1
Ermittlung des AusbildungsumfangsAnlage 2
Bescheinigung am Beispiel des Modul AAnlage 3
LiteraturverzeichnisAnlage 4

Vorbemerkung

Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten" sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt.

Die Kompatibilität der Ausbildungen Baumarbeiten im Gartenbau nach Unfallverhütungsvorschrift "Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen" (VSG 4.2) und der Module der DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten" besteht.

Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart.

Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.

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