DGUV Information 214-078 - Vorsicht Zecken! Risiko Zeckenstich - was tun?

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Abschnitt 9 - Wie kann ich mich schützen?

Zum Schutz vor Erkrankungen durch Zeckenstiche gibt es einen ganzen Maßnahmenkatalog: Zunächst verringert eine körperbedeckende, geschlossene Kleidung das Risiko, dass Zecken überhaupt auf die Haut gelangen können. Helle Kleidung lässt sich leichter nach Zecken absuchen.

Nach einem Stich müssen die Zecken möglichst schnell entfernt werden, um das Risiko von Infektionen und Erkrankungen zu minimieren. Deshalb empfiehlt es sich, nach dem Aufenthalt an risikobehafteten Orten, den Körper möglichst rasch abzusuchen. Warme, feuchte und gut durchblutete Körperstellen, wie Kniekehlen, Leisten oder Achselhöhlen, werden von Zecken besonders gerne aufgesucht.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt eine FSME-Impfung für beruflich gefährdete Personen (z. B. Forstarbeiter und Exponierte in der Landwirtschaft), soweit sie in Endemiegebieten tätig sind. Gegen eine Borreliose kann derzeit nicht geimpft werden.

Bei Zeichen einer Erkrankung oder anhaltenden Beschwerden sollte rasch ein Arzt aufgesucht und der Verdacht auf Borreliose bzw. FSME mitgeteilt werden.

Vermehrt ist Schutzkleidung erhältlich, die entweder mechanisch (z. B. durch körpernahe Arm- und Beinabschlüsse) oder chemisch (z. B. durch Imprägnierung mit Permethrin) den Zeckenbefall verhindern soll.

Ebenso werden Zeckenschutzmittel zum Auftragen auf die Haut oder die Kleidung angeboten.

Die chemischen Mittel sind nur begrenzt wirksam, und können unter Umständen mit Gesundheitsrisiken verbunden sein. Zu ihrer Langzeitwirkung auf den Menschen liegen derzeit erst wenige Erfahrungen und Informationen vor. Der individuelle Nutzen und die Risiken müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung abgewogen werden.

Eine Studie zur permithrinimprägnierter Schutzbekleidung in der Forstwirtschaft spricht sich "eher gegen einen generellen und undifferenzierten Einsatz der Bekleidung für Forsttätigkeiten" aus.

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.

In vielen Fällen wird sich nach dieser Verordnung für bestimmte Berufsgruppen, Tätigkeiten und Expositionsbedingungen eine Pflichtvorsorge ergeben. Dabei hat der Arbeitgeber zu veranlassen, dass in Endemiegebieten nach entsprechender ärztlicher Beratung ein Impfangebot (FSME) unterbreitet wird.

Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebsarzt.

Prävention heißt:

  • Aufklären und beraten

  • Impfen

  • Zeckenstich vermeiden

  • Erregerübertragung verhindern

  • bei Bedarf Arzt aufsuchen