TRBS 3146/TRGS 746 - TR Betriebssicherheit 3146/TR Gefahrstoffe 746

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Anhang 3 TRBS 3146/TRGS 746 - Festlegung der Schutzabstände für ortsfeste Druckgasbehälter bei vorhandenen Brandlasten

(1) Der Schutzabstand zwischen Brandlast und ortsfestem Druckgasbehälter in Abhängigkeit von der zulässigen Werkstofftemperatur ergibt sich aus Abbildung 5.

(2) Als zulässige Werkstofftemperatur wird die Temperatur eingesetzt, bei der die Sicherheit gegen die Streckgrenze gleich 1 ist. Man erhält sie, indem man die Streckgrenze bei der zulässigen Betriebstemperatur durch den Sicherheitsbeiwert (im allgemeinen 1,5) dividiert und mit diesem Streckgrenzenwert aus den Werkstofftabellen die zugehörige Temperatur bestimmt. Tabelle 1 enthält Beispiele für einige Stahlsorten.

Tabelle 1: Zulässige Werkstofftemperatur für einige Stahlsorten (für Wanddicken = 16 mm)

StahlsorteStreckgrenze K bei RaumtemperaturK/S (mit S = 1,5)Zulässige Werkstofftemperatur
KurznameWerkstoffnr.
in MPain MPain °C
P235GH1.0345235156289
P265GH1.0425265176290
16Mo31.5415275183329
S235JR1.0038235156214
S355J21.0577355236164
aab_3436_08_02.gif

Abbildung 5:
Schutzabstand als Funktion der zulässigen Werkstofftemperatur
Randbedingungen: Flammenintensität 10 W/cm2 (z. B. Dieselkraftstoff); Brandfläche π (d/2)2 oder b · b in m2

(3) Das Diagramm "Schutzabstand als Funktion der zulässigen Werkstofftemperatur" aus Abbildung 5 wurde für das Brandmedium Dieselkraftstoff in Abhängigkeit von Brandlastdurchmesser d (runde Brandlasten) bzw. Brandlastbreite b (eckige Brandlasten) berechnet. Da nur wenige Stoffe, z. B. Pentan, eine größere Flammenintensität (emittierte Wärmestrahlung > 10 W/cm2) als Dieselkraftstoff haben, sind Brände von z. B. Kunststoff, Holz, Stroh aufgrund ihrer geringeren Flammenintensität bzw. der kurzen Branddauer bei der Abstandsmessung durch das Diagramm auch abgedeckt. Weiterhin wurden bei der Berechnung des Diagramms die Flammenlänge (wirksame Flammenhöhe) sowie die Brandlasttiefe integriert und können bei der praktischen Anwendung unberücksichtigt bleiben.

(4) Ist Flammenberührung vermieden, kann der Einfluss des Windes auf die Flammengeometrie vernachlässigt werden, da mit den Bemessungen für das Diagramm die maximale Einstrahlung berücksichtigt ist.

(5) Brandlasten oberhalb der Scheitelhöhe des Behälters, z. B. Dachstuhlbrand, sind durch die vorliegenden Werte abgedeckt, da die Einstrahlwerte in diesen Fällen geringer sind.

(6) Bei der Ermittlung des erforderlichen Schutzabstandes ist die Größe und Aufstellung des ortsfesten Druckgasbehälters vernachlässigbar. Entscheidend ist der Punkt des Behälters, der der Brandlast am nächsten liegt, da die Strahlungsintensität auf den Behälter mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt - siehe Abbildung 6.

(7) Bei außermittiger Anordnung der ortsfesten Druckgasbehälter zu eckigen Brandlasten - siehe Abbildung 7, Fall 2 und 3 - sind die erforderlichen Schutzabstände aus dem Diagramm über die Hilfsbreiten b1 zu bestimmen.

(8) Hat die Brandlast eine größere Flammenintensität als Dieselkraftstoff oder sollen die Abstände zur Brandlast genau berechnet werden, so kann dies nach dem erstellten Rechnungsprogramm (siehe Anhang 2 Absatz 3 Nr. 2) erfolgen.

(9) Die Bemessung des Sicherheitsventils muss für den Wärmeeintrag bei der ermittelten zulässigen Werkstofftemperatur so erfolgen, dass ein Druckanstieg über den Auslegungsdruck des ortsfesten Druckgasbehälters hinaus nicht möglich ist. Basis für die genannten Bemessungen sind Brandlastversuche an Flüssiggaslagerbehältern.

(10) Beispiel:

  • Werkstoff ortsfester Druckgasbehälter: P 265 GH

  • Zulässige Werkstofftemperatur: 290°C

  • Brandlast: Kunststoff

  • Brandlastbreite b = 5 m

  • Schutzabstand = 5,8 m

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Abbildung 6:
Schutzabstand zu runden Brandlasten

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Abbildung 7:
Schutzabstand zu eckigen Brandlasten