DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Kommunikation und Dokumentation

Kommunikation

Sorgen Sie dafür, dass das Personal alle notwendigen Informationen für die Erledigung seiner Arbeitsaufgaben erhält. Stellen Sie den Arbeitsumfang transparent dar und besprechen Sie ihn mit den Beteiligten.

Machen Sie den Mitwirkenden deutlich, dass sie die verantwortliche Person - zum Beispiel Vorgesetzte, die Abendspielleitung - vor Beginn von Proben, Aufführungen und Produktionen darüber unterrichten müssen, wenn sie aus physischen oder psychischen Gründen nicht in der Lage sind, die an sie gestellten darstellerischen Forderungen zu erfüllen - zum Beispiel das Agieren an Absturzkanten, Kampfszenen, Bewegung im Flugwerk.

Dokumentation

Stellen Sie sicher, dass am Veranstaltungs- oder Produktionsort folgende Dokumente vorhanden sind:

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Arbeits- und Betriebsanweisungen sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen der Arbeitsmittel und der Einrichtungen. Sie müssen jederzeit einsehbar sein (Musterbetriebsanweisungen nutzen)

  • Notwendige behördliche Genehmigungen

  • Prüfnachweise.

Erstellen Sie bei Veranstaltungen oder Produktionen zum Beispiel folgende Dokumente:

  • Unterweisungsnachweise

  • Messprotokolle - zum Beispiel von Lärm, Elektrotechnik, Statik

  • Freigabe- oder Übergabedokumente.

Merksatz
Das Personal über Arbeitsaufgaben/-umfang informieren. Dazu Arbeits- und Betriebsanweisungen nutzen und für alle einsehbar bereitstellen.