DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.6 - 1.6 Notfallorganisation, Brandschutz und Erste Hilfe

Notfallorganisation

Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/Produktionsstätte ein aktuelles Notfallkonzept vorliegt.

  • Organisieren Sie entsprechend den Anforderungen des Notfallkonzeptes die geforderten Maßnahmen.

  • Klären Sie, ob die präventiven und organisatorischen Maßnahmen entsprechend den Anforderungen des Notfallkonzeptes umgesetzt sind.

Grundsätzlich dient ein Notfallkonzept zur Umsetzung der auf dem unternehmensspezifischen Schutzbedarf und der entsprechenden Risikoanalyse basierenden Notfallstrategie.

Klassische Notfallarten sind zum Beispiel:

  • Brand > siehe Brandschutz

  • Bombendrohung, Gasalarm

  • Unfall, bedrohliche Erkrankung > siehe Erste Hilfe

  • Bedrohung (Amok, Geiselnahme, ...)

  • Gewalt gegen Einzelpersonen.

Notfallbeauftragte/Notfallkoordinatorinnen beziehungsweise -koordinatoren:

Bestimmen Sie für Ihr Unternehmen Notfallbeauftragte und Notfallkoordinatorinnen beziehungsweise -koordinatoren. Führen Sie regelmäßig Notfallübungen mit Ihrem Personal durch und dokumentieren Sie diese.

Brandschutz

Brandschutzkonzept/Alarmplan

Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/Produktionsstätte ein aktuelles Brandschutzkonzept und ein Alarmplan zur Evakuierung vorliegen.

  • Klären Sie, ob die Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes entsprechend den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes und des Alarmplans umgesetzt sind.

  • Organisieren Sie entsprechend den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes und des Alarmplans die geforderten Maßnahmen.

Im Falle von besonderen Brandgefährdungen - zum Beispiel beim Einsatz von besonderen Dekorationsmitteln oder besonderen szenischen Effekten - lassen Sie sich gegebenenfalls durch Fachplanerinnen oder -planer für Brandschutz oder die zuständige Brandschutzdienststelle beraten.

Brandschutzaushänge

Stellen Sie sicher, dass für Ihr Unternehmen die erforderlichen Aushänge vorhanden sind und an den strategischen Punkten aushängen.

Stellen Sie sicher, dass auf das Verbot "Feuer, offenes Licht und Rauchen" an gut sichtbaren Stellen hingewiesen wird.

Abb. 1 Brandschutz-/Erste Hilfe-Aushänge
ccc_3498_03.jpg

Brandschutz- und Evakuierungshelfende

Bilden Sie mindestens fünf Prozent Ihrer Beschäftigten zu Brandschutz- und Evakuierungshelfenden aus. Führen Sie regelmäßig Lösch- und Evakuierungsübungen mit Ihrem Personal durch und dokumentieren Sie diese.

Feuerlöscher

Stellen Sie sicher, dass die - entsprechend der ermittelten Brandgefährdung - notwendigen, aktuell geprüften Feuerlöschmittel für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/Produktionsstätte vorhanden und dass deren Standorte gekennzeichnet sind.

Flucht- und Rettungswege

Stellen Sie sicher, dass für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/Produktionsstätte die notwendigen Flucht- und Rettungswegpläne erstellt sind und an den strategischen Punkten aushängen. Stellen Sie sicher, dass jederzeit die Flucht- und Rettungswege in voller Breite begehbar und nicht zugestellt sind und dass sich die Notausgänge leicht öffnen lassen.

Brandsicherheitswache

Bestellen Sie gegebenenfalls die Anzahl an Brandsicherheitswachen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung oder aus den mit der Brandschutzdirektion festgelegten Kompensationsmaßnahmen ergeben.

Information

Informieren Sie das Personal über die notwendigen Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen. Zeigen Sie den Verlauf der Flucht- und Rettungswege und die Lage der Sammelplätze. Machen Sie Ihr Personal mit den Standorten der Feuerlöscher vertraut.

Erste Hilfe

Einrichtungen und Hilfsmittel

Stellen Sie die Hilfsmittel zur Ersten Hilfe, wie Erste-Hilfe-Material und Meldeeinrichtungen, zur Verfügung. Stellen Sie sicher, dass für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/Produktionsstätte die notwendigen Erste-Hilfe-Aushänge erstellt sind und an den strategischen Punkten aushängen.

Ersthelfende

Bilden Sie eine ausreichende Anzahl Ihres Personals zu Ersthelfenden aus, mindestens zehn Prozent der anwesenden Beschäftigten. Disponieren Sie Ihre Teams so, dass mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer dabei ist.

Information

Informieren Sie in Abstimmung mit der Betriebsärztin beziehungsweise dem Betriebsarzt das Personal über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und die notwendigen Maßnahmen bei einem Notfall.

Dokumentation

Stellen Sie sicher, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang aufbewahrt wird - zum Beispiel im Verbandbuch, in elektronischer Form oder in Papierform. Behandeln Sie die Dokumente vertraulich.

Siehe auch Kapitel 2.2.6 "Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz, Erste Hilfe"

  1. Grundlagen: § 10 ArbSchG; § 6 ArbStättV; ASR A2.2; ASR A2.3; ASR A4.3; §§ 21, 24-28 DGUV Vorschrift 1; DGUV Regel 100-001

Merksatz
Notfall-, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Maßnahmen planen. Notfallmaßnahmen, Brandschutz-, Erste-Hilfe-Einrichtungen organisieren. Das Personal über die Maßnahmen, die Einrichtungen und deren Handhabung informieren.