DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen

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Abschnitt 1.4 - 1.4 Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe

Auswahl von Arbeitsmitteln/-stoffen

Legen Sie bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen die geplante Verwendung, die Erfahrungen des Personals und die zu erwartenden Gefährdungen zugrunde.

Beschaffung von Arbeitsmitteln/-stoffen

Beschaffen Sie nur einwandfreie und gekennzeichnete Arbeitsmittel - zum Beispiel mit GS-Kennzeichen, DGUV Test-Zeichen. Schaffen Sie nur Arbeitsstoffe an, die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Gesundheit des Personals nicht beeinträchtigen.

Übernahme von Arbeitsmitteln

Prüfen Sie, ob die Arbeitsmittel den von Ihnen definierten Spezifikationen und Anforderungen entsprechen. Überprüfen Sie auch alle zugesicherten Funktionen und Ausstattungsmerkmale.

Dokumentation

Achten Sie darauf, dass die erforderliche Dokumentation vorhanden ist. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Montage- und Bedienungsanleitung

  • Sicherheitsdatenblätter

  • Statische Berechnungen und/oder Nachweise

  • Technische Zeichnungen und Schaltpläne

  • Prüfanweisungen und Prüfkriterien

  • Prüfnachweise, Zertifikate, Prüfberichte

  • Konformitätserklärungen.

  1. Grundlagen: §§ 3, 4, ArbSchG; § 4 ff. BetrSichV; §§ 3-10 DGUV Vorschrift 17/18 (bisher BGV C1/GUV-V C1)

Benutzung von Arbeitsmitteln

Planen Sie alle Maßnahmen, die zur sicheren Benutzung von Arbeitsmitteln erforderlich sind. Zum Beispiel:

  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen

  • Einsatz von Schutzeinrichtungen

  • Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen

  • Pflege und Wartung

  • Prüfungen.

Siehe auch Kapitel 2.2.4 "Arbeitsvorbereitung" und 2.4 "Kommunikation und Dokumentation"

Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln und PSA

Stellen Sie sicher, dass die Einrichtungen, Arbeitsmittel und Persönlichen Schutzausrüstungen in den notwendigen Fristen von befähigten Personen bzw. Sachkundigen geprüft und gewartet werden - Fristen und befähigte Personen sind in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen ermittelt und festgelegt.

Siehe auch DGUV Grundsatz 315-390 "Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios"

Merksatz
Sichere, geeignete und wirtschaftliche Arbeitsmittel bereitstellen sowie für die sichere Benutzung sorgen.