DGUV Information 213-045 - Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

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Abschnitt 7 - 7 Technische Schutzmaßnahmen

Bei der Entsorgung von PCB, PCB-haltigen Zubereitungen, Erzeugnissen oder Bauteilen und der Sanierung von PCB-haltigen Bauprodukten ist eine Substitution des Gefahrstoffes nicht möglich. Daher sind gemäß Gefahrstoffverordnung vorrangig technische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdung einzusetzen. Durch diese technischen Maßnahmen soll der Hautkontakt vermieden und die Luft frei von Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben gehalten werden. Dies kann durch den Einsatz geschlossener Systeme und Anlagen erreicht werden. Dort wo aufgrund der Arbeitssituation geschlossene Anlagen nicht möglich sind, ist eine Erfassung der Dämpfe oder PCB-belasteter Stäube durch lokale Absaugung oder technische Lüftung erforderlich. Bei Einsatz einer technischen Lüftung ist zu gewährleisten, dass der Arbeitsbereich ausreichend durchlüftet ist.

Eine ausreichende Durchlüftung liegt in der Regel vor, wenn im Arbeitsbereich ein mindestens fünffacher Luftwechsel pro Stunde erreicht und der Arbeitsbereich gleichmäßig durchlüftet wird.

Muss der Arbeitsbereich durch eine staubdichte Abschottung abgegrenzt werden, muss durch die technische Lüftung ein Unterdruck im Arbeitsbereich aufgebaut werden. Die dabei eingesetzten Verfahren müssen dem Stand der Technik entsprechen.


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Siehe hierzu Regel "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" (BGR 121) und Information "Arbeitsplatzlüftung - Entscheidungshilfen für die betriebliche Praxis (BGI 5121).

Beispiel:

Beispiele für technische Schutzmaßnahmen sind:

  • Reinigung kontaminierter Bauteile in geschlossenen Reinigungsanlagen mit Erfassungseinrichtungen,

  • Absaugung entstehender Stäube z. B. in Sanierungsbereichen durch geprüfte Entstauber (Staubklasse H),

  • Verwendung staubarmer Verfahren wie z. B. Verwendung von Messern, Stechbeiteln bei der Entfernung PCB-haltiger Fugenmassen.

Die Wirksamkeit lufttechnischer Einrichtungen ist mindestens jährlich hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit zu prüfen.