DGUV Information 213-045 - Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 5 - Berechnung der maximalen Aufenthaltsdauer

Sofern eine Kontamination des Raumes festgestellt wurde (Messwerte > 3.000 ng/m3) sind unverzüglich in Abstimmung mit den zuständigen Behörden (z. B. Bau- und Bauaufsichtsbehörden für baurechtliche Aspekte sowie staatlicher Arbeitsschutz und gesetzlicher Unfallversicherungsträger für die Arbeitsschutzbelange) Maßnahmen zur Verringerung der Raumluftkonzentration von PCB zu ergreifen. Bei Räumen, die in der Zwischenzeit betreten werden müssen, kann anhand der folgenden Abschätzung die maximale Aufenthaltsdauer berechnet werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Aufnahme ausschließlich inhalativ erfolgt.

Der TDI-Wert (TDI = tolerable daily intake; tolerierbare tägliche Aufnahmemenge) beträgt 70 µg PCB für die Aufnahme über die Nahrung und 7 µg für die Aufnahme über die Luft, jeweils für einen 70 kg schweren Erwachsenen. Unter der Voraussetzung, dass die außerberufliche PCB-Aufnahme über die Luft zu vernachlässigen ist und pro Stunde bei "Schreibtischarbeit" ca. 0,5 m3 Luft (bei Mischtätigkeit ca. 0,625 m3) eingeatmet wird, errechnet sich die maximale Aufenthaltsdauer bei Einhaltung von 10 % des TDI-Wertes nach folgender Formel:

Aufenthaltsdauer [h] = 7 µg/(Konzentration µg/m3] * 0,5 [m3/h])

Bei einer Konzentration von 1,75 µg (1.750 ng) ergibt dies eine maximale Aufenthaltsdauer von 8 Stunden (7 / (1,75 × 0,5) = 8 Stunden).