DGUV Information 213-045 - Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Entsorgung von Transformatoren/Kondensatoren

Das Verwenden von PCB als solches, in Gemischen oder in Erzeugnissen ist nach Artikel 3 der POP-Verordnung verboten.

Transformatoren mit einer PCB-Konzentration von über 2.000 ppm mussten bis zum 31.12.1999 endgültig fachgerecht entsorgt werden. Insbesondere erfolgte dies nach der Mitteilung 24 der LAGA, die sich mit der Entsorgung und Reinigung PCB-haltiger Transformatoren, Kondensatoren und Reststoffen befasst. Für Transformatoren wurden entsprechende Entsorgungsverfahren sowohl von den Herstellern als auch von zumeist kleineren Entsorgungsspezialbetrieben angeboten.

Seit dem Jahr 2000 hat sich die Anzahl der Spezialbetriebe in Deutschland, die sich mit der Entsorgung von Transformatoren und Kondensatoren mit PCB-haltigen Isolierflüssigkeiten befassen, auf vereinzelte Entsorgungsfachbetriebe reduziert. Diese Betriebe müssen hierfür eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nachweisen.

Im Genehmigungsverfahren werden die Arbeitsverfahren einschließlich der notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt. Im Rahmen dieser Information wird deshalb auf diese Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen nicht eingegangen.