DGUV Information 208-039 - Kanalläger mit Satellitenfahrzeugen Handlungshilfe zur Risiko- und Gefährdungsbeurteilung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4 - 4 Normalbetrieb

Gefährdungen durch Shuttles

Für Personen, die sich im Regal aufhalten, besteht insbesondere die Gefahr, dass sie zwischen Shuttle und Teilen der Umgebung (Regal, Paletten) oder - wenn in einem Kanal mehrere Shuttles arbeiten - zwischen zwei Shuttles eingequetscht werden. Zum Schutz vor diesen Gefährdungen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • technische Maßnahmen am Shuttle (Sensoren),

  • technische Maßnahmen an den Zugängen (Warnanlagen),

  • bauliche Maßnahmen.

Technische Maßnahmen (Sensoren am Shuttle)

Durch technische Maßnahmen am Shuttle wird sichergestellt, dass die Personen erkannt und das Shuttle sicher abgeschaltet wird.

Technische Maßnahmen am Shuttle können z. B. Sensoren zur Personenerkennung sein, die das Shuttle im Gefahrfall sicher stoppen. Dabei ist zu beachten, dass Sensoren zur Personenerkennung Sicherheitsbauteile sind und mindestens Performance Level c entsprechen müssen (DIN EN ISO 13849).

Warnanlagen

  • Der gesamte Lagerbereich muss durch eine Zugangssicherung überwacht werden; vergleichbar mit der Absicherung eines Schmalganglagers (vgl. BGI/GUV-I 5160). Betritt eine Person diesen Bereich, wird das Shuttle automatisch sicher abgeschaltet.

oder

  • Zugangssicherung für einzelne Abschnitte: Abschnitte des Lagers werden zu Abschaltgruppen zusammengefasst. Betritt eine Person den gesicherten Bereich, ertönt ein Warnsignal und das Shuttle im entsprechenden Abschnitt wird automatisch sicher abgeschaltet.

oder

  • Bei Lägern, in denen die unterste Regalebene über Bodenniveau liegt: Der Bereich unter und der Zugang zum Regal werden durch horizontale Lichtgitter abgesichert.

    Die Lichtgitter sind am ersten Palettenplatz auf dem Boden unter den Fahrschienen des Shuttles angebracht. Unterbricht eine Person die Lichtstrahlen, wird das Shuttle abgeschaltet. Um die Lichtgitter nicht umgehen zu können, dürfen die Fahrschienen des Shuttles nicht begehbar sein (analog DIN EN 619).

oder

  • Bei Lägern, in denen die unterste Regalebene auf Bodenniveau liegt: Lichtgitter können aufgrund des fehlenden Platzes nicht montiert werden. Die Sicherheit wird durch Schaltmatten gewährleistet. Bei Bedarf kann auf diese Weise jeder Kanal separat abgesichert werden. Betritt eine Person die Schaltmatte, wird das Shuttle abgeschaltet.

ccc_3409_05.jpg
Abb. 5
Shuttle mit Sensor zur Personenerkennung (Laserscanner)

ccc_3409_06.jpg
Abb. 6
Absicherung mit Lichtgitter

In allen Fällen, in denen das Shuttle durch das Auslösen stationärer Schutzvorrichtungen wie Lichtschranken, Schaltmatten, Türschalter usw. "aus der Ferne" abgeschaltet wird, ist zu berücksichtigen, dass das Shuttle nur über die Funkfernsteuerung mit seiner Umgebung in Kontakt steht.

Es kann daher notwendig sein, die Signale der stationären Sicherheitsschaltgeräte und der Handfunksender über eine zentrale Steuerung auszuwerten und abhängig von der Priorität der einzelnen Signale die Befehle für das Shuttle zu erzeugen. Diese Befehle müssen dann sicher an das Shuttle übertragen werden und zu einer definierten Reaktion auf dem Shuttle führen (z. B. sicherer Halt).

Bauliche Maßnahmen

  • Sicherung von Regallängsseiten
    Regallängsseiten können durch bauliche Einrichtungen wie Gitter oder Netze gesichert werden. Diese müssen bis in 2,5 m Höhe reichen und so gestaltet sein, dass Gefahrstellen, z. B. durch Durchgreifen, nicht erreicht werden können (vgl. DIN EN ISO 13857).

  • Sicherung von Regalstirnseiten
    Die Regale werden über die Stirnseiten der Kanäle mit Lagergut beschickt. Eine Zugangssicherung durch bauliche Maßnahmen wie z. B. Abschrankungen oder Gitter ist schwierig, da diese die Lastübergabe vom Stapler zum Shuttle beeinträchtigt oder sogar unmöglich macht. Der Personenschutz muss daher ggf. durch andere Maßnahmen gewährleistet werden.

    Hinweis:
    Querträger (z. B. in 300 mm und in 1.200 mm Höhe) reichen als Zugangssicherung nicht aus.

Gefährdung durch herabfallende Gegenstände

Wenn die Bremsen des Shuttles nicht voll funktionsfähig sind, versagen oder aufgrund äußerer Umstände (z. B. verölte Schienen) nicht wirken, kann es vorkommen, dass das Shuttle ungebremst gegen den Endanschlag des Fahrbereichs fährt. Auch eine defekte Positionssteuerung kann dazu führen, dass das Shuttle nicht ordnungsgemäß abgebremst wird. Ladung und/oder Shuttle können dann aus dem Regal abstürzen.

Um in diesen Fällen eine Gefährdung von Personen zu vermeiden, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, z. B.:

  • Am Ende des Fahrbereichs müssen mechanische Anschläge angebracht sein. Das Regal und die Anschläge müssen den auftretenden Belastungen entsprechend ausgelegt sein.

  • Die maximale Geschwindigkeit des Shuttles muss so gewählt sein, dass bei ungebremstem Anfahren der Anschläge die Ladung nicht verrutscht.

  • Die Ladeeinheit muss so gesichert sein, dass sie sich nicht verschieben oder auseinander fallen kann und sich keine Einzelteile lösen und herabfallen können. Mangelhaft gesicherte oder schlecht gepackte Palettenladungen dürfen nicht eingelagert werden. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, die Ware zu richten und nachträglich zu sichern oder sogar auf eine andere Palette umzustapeln.

  • Die Bremseinrichtung zur Verzögerung am Kanalende muss steuerungsseitig ausfallsicher ausgeführt sein.

  • Die Positionierung muss steuerungsseitig überwacht werden.

Gefährdungen durch Eigenschaften des Lagergutes

In der Betriebsanleitung muss darauf hingewiesen werden, welches Ladegut erlaubt ist bzw. in welcher Form und unter welchen Bedingungen es gelagert werden darf. Dieser Punkt ist insbesondere bei der Lagerung von Gefahrgut und Gefahrstoffen von Bedeutung.

ccc_3409_07.jpg
Abb. 7
Anschlag am Kanalende