DGUV Information 208-039 - Kanalläger mit Satellitenfahrzeugen Handlungshilfe zur Risiko- und Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 6 - 6 Tiefkühllager

Falls Sensoren am Shuttle, zum Beispiel Laserscanner zur Personenerkennung, im Tiefkühlbereich nicht eingesetzt werden können, müssen dort andere Maßnahmen zum Personenschutz getroffen werden.

Die folgenden Möglichkeiten können nach Auffassung des Sachgebietes "Fördern, Lagern, Logistik im Warenumschlag", Fachbereich "Handel und Logistik" in Ausnahmefällen für das Kühlhaus beziehungsweise als Nachrüstung für bereits bestehende Systeme akzeptiert werden.

Allgemeine Anforderungen:

  • das Shuttle wird mit einer Sicherheitsschaltleiste ausgerüstet,

  • zum Tiefkühllager haben nur besonders unterwiesene Personen Zugang.

Weitere Anforderungen:

  • das Shuttle wird erst ab einer Höhe von 2,20 Meter über dem Fußboden (erste Kanalebene oberhalb 2,2 Meter) eingesetzt oder, wenn die erste Kanalebene unter 2,20 Meter liegt,

  • am Kanalanfang sollten bis in mindestens 2 Meter Länge in den Kanal hinein mechanische Einrichtungen zur Zugangserschwerung zum Gefahrenbereich installiert werden, gemäß Veröffentlichung der BGHW "Fördertechnik in Hochregallagern", Seite 10. Zugangserschwerungen sind zum Beispiel straff gespannte, tragfähige Netze 0,3 Meter über der Standfläche

und

  • zusätzlich sollten Netze unter der 2. Kanalebene installiert werden, die ein Durchgreifen nach oben verhindern.