DGUV Information 208-031 - Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast

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Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast
(DGUV Information 208-031)

Information

(bisher BGI/GUV-I 5183)

ccc_3408_as_6.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2020

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Inhaltsverzeichnis (1)Abschnitt
Einleitung1
Rechtsgrundlagen2
Beschaffenheit der Arbeitsbühne3
Allgemeine Anforderungen3.1
Boden3.1.1
Umwehrung3.1.2
Einstieg3.1.3
Rückenschutz3.1.4
Gabeltaschen3.1.5
Befestigung3.1.6
Kennzeichnung3.1.7
Kurzgefasste Betriebsanleitung3.1.8
Zusätzliche Anforderungen beim Einsatz von Arbeitsbühnen an Gabelstaplern3.2
Standsicherheit3.2.1
Zusätzliche Anforderungen beim Einsatz von Arbeitsbühnen an Regalflurförderzeugen3.3
Standsicherheit3.3.1
Rückenschutz3.3.2
Schutz gegen Quetsch- und Scherstellen durch die Umgebung3.3.3
Betrieb und Prüfung4
Anforderungen an die Fahrerinnen oder Fahrer der Flurförderzeuge und die Personen in der Arbeitsbühne5
Allgemeine Anforderungen5.1
Fahrerin oder Fahrer von Gabelstaplern und Regalflurförderzeugen5.2

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.