DGUV Information 205-023 - Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Praxis

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)

  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen

  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

  • betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)

  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich