DGUV Information 201-053 - Einsatz von landwirtschaftlichen Traktoren auf Erdbaustellen

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Einsatz von landwirtschaftlichen Traktoren mit Ballastierungen und getragenen Anbauten:

2.3.1 Errechnung des Beurteilungsfaktors zur Abschätzung der Sicherheit
Ist der Einsatz von Erdbaumaschinen nicht möglich oder aus anderen bautechnischen Gründen nicht sinnvoll, dürfen in Bereichen mit Umsturzgefahren nur Traktoren mit ROPS-Konstruktionen eingesetzt werden, deren Beurteilungsfaktor maximal 1,4 beträgt.

Bestimmung des Beurteilungsfaktors:
Für eine erste Einschätzung auf der Baustelle genügt eine vereinfachte Berechnung, bei der das Gesamtgewicht des angetroffenen Traktors durch sein Leergewicht gem. Typenschild dividiert wird. Das Gesamtgewicht des Traktors setzt sich hierbei zusammen aus dem Traktorgewicht einschließlich Ballastierung und getragenen Anbauten bzw. Zuladungen.

Liegt der Quotient aus angetroffenem Gesamtgewicht/Leergewicht gem. Typenschild oberhalb des Beurteilungsfaktors von 1,4, sind weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Eine weitere Option ist:
Es liegt im Einzelfall ein Nachweis des Herstellers über das bei der ROPS-Prüfung zu Grunde gelegte Referenzgewicht nach OECD Test Code 4 vor. In diesem Fall kann das Referenzgewicht anstelle des Leergewichtes lt. Typenschild für die Berechnung des Quotienten herangezogen werden. Liegt der Quotient dann immer noch oberhalb des Beurteilungsfaktors von 1,4, sind weitere Maßnahmen zu ergreifen.

2.3.2 Weitere Maßnahmen - Verstärkung der Kabine
Verstärkung der Kabine mit einer vom Hersteller für diesen Einsatz vorgesehenen und ausreichend dimensionierten Sicherheitsstruktur (z. B. entsprechend EN/ISO 3471 (ROPS an EBM) oder ISO 8082 (ROPS an Forstmaschinen).

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Abb. 3 Vom Hersteller angebotener zusätzlicher Überrollschutz (ROPS)

2.3.3 Weitere Maßnahmen - Reduzierung der Zuladung
Reduzierung der Zuladung, indem leichtere getragene Anbaugeräte, ggf. in Kombination mit einer zugehörigen leichteren Ballastierung, eingesetzt werden. Ergibt sich nun ein Beurteilungsfaktor von max. 1,4, kann der Traktor in Bezug auf die Umsturzgefährdung und unter Beachtung der Herstellervorgaben wie eine Erdbaumaschine eingesetzt werden. Die Einhaltung der Gewichtsreduzierung ist für die Dauer der Arbeiten mit Umsturzgefahr durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

2.3.4 Weitere Maßnahmen - Sicherstellung von ausreichenden Sicherheitsabständen zu Böschungs- und Umsturzkanten
Durch folgende Maßnahmen können ausreichende Sicherheitsabstände zu Böschungs- und Umsturzkanten sichergestellt werden:

  • bei fester Absperrung

    • laut DIN 4124 bis 12 to Gesamtgewicht mind. 1 m

    • laut DIN 4124 über 12 to Gesamtgewicht mind. 2 m

  • ohne feste Absperrung durch Erhöhung des Sicherheitsabstandes auf den zweifachen Wert gem. DIN 4124.