32014L0030 - Richtlinie (EU) 30/2014

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Anhang 4 32014L0030

ANHANG IV

  1. EU-Konformitätserklärung (Nr. XXXX)(1)

    1. 1.

      Gerätetyp/Produkt (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):

    2. 2.

      Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:

    3. 3.

      Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.

    4. 4.

      Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Geräts zwecks Rückverfolgbarkeit; dazu kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung gehören, wenn dies zur Identifikation des Geräts notwendig ist):

    5. 5.

      Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:

    6. 6.

      Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, einschließlich des Datums der Norm, oder Angabe anderer technischer Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird, einschließlich des Datums der Spezifikation:

    7. 7.

      Gegebenenfalls: Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) … hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) … und folgende Bescheinigung ausgestellt: ….

    8. 8.

      Zusatzangaben:

      Unterzeichnet für und im Namen von:

      (Ort und Datum der Ausstellung):

      (Name, Funktion) (Unterschrift):

(1) Amtl. Anm.:

Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.