32014L0030 - Richtlinie (EU) 30/2014

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Art. 13 32014L0030 - Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln

Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.